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In May 2004, a series of countries, most of them in Central and Eastern Europe, will become new member states of the EU. The institutional reforms necessary to cope with this enlargement of the EU are prescribed by The Treaty of Nice of 26 February 2001. This volume contains the papers discussed at a conference held at Brandenburg University of Technology, on the guidelines, instruments and programmes available to facilitate the accession of CEE countries to the EU, taking Poland as an example. The main topics of the conference were EC law, particularly EC administrative and environmental law and their incorporation into national law, organizational and administrative mechanisms necessary to carry out this process, as well as the latest EU development programmes for CEE accession countries.
In May 2004, a series of countries, most of them in Central and Eastern Europe, will become new member states of the EU. The institutional reforms necessary to cope with this enlargement of the EU are prescribed by The Treaty of Nice of 26 February 2001. This volume contains the papers discussed at a conference held at Brandenburg University of Technology, on the guidelines, instruments and programmes available to facilitate the accession of CEE countries to the EU, taking Poland as an example. The main topics of the conference were EC law, particularly EC administrative and environmental law and their incorporation into national law, organizational and administrative mechanisms necessary to carry out this process, as well as the latest EU development programmes for CEE accession countries.
Die Darstellung ist inhaltlich und in ihrem Aufbau darauf ausgerichtet, die rechtlichen Vorgaben des Umweltschadensgesetzes hinsichtlich der Haftung bei Biodiversitatsschaden in einen vollzugstauglichen Leitfaden zu ubertragen. Im Mittelpunkt steht die Konkretisierung und praktische Handhabung des Umweltschadensbegriffs. Ausgehend von den rechtlichen Rahmenbedingungen fur eine Haftung bei Biodiversitatsschaden und der normativen Bestimmung der sogenannten Erheblichkeitsschwelle, erfolgt die vollstandige Auflistung der relevanten Schutzguter und fuhrt schliesslich zu einer standardisierten, okologisch begrundeten Methode der Erfassung, Risikoabschatzung und Bewertung von Biodiversitatsschaden. Damit kann eine erste Hilfestellung fur die Vollzugsbehorden aber auch all denjenigen, die sich mit einer Haftung bei Biodiversitatsschaden nach dem USchadG beschaftigen gegeben werden."
Wahrend in Deutschland die aktive Sterbehilfe" nach wie vor strafbar sein soll, werden in der Politik Uberlegungen angestellt, die passive Sterbehilfe" straffrei zu machen. Auch die Anderung des Betreuungsrechts steht in diesem Zusammenhang zur Diskussion. Vorsorgevollmacht und Patientenverfugung sind hier die zentralen Begriffe, mit denen argumentiert wird. Ethische, soziologische, rechtliche und medizinische Betrachtungen laden den Leser ein, sich einen umfassenden Uberblick uber das Tabuthema im Wandel?" zu verschaffen."
Die politische Diskussion um die Abschaffung des Beamtentums ist nicht neu, auch wenn das Grundgesetz diese nach wie vor verbietet. Die Debatte, ob Beamte oder Angestellte, scheint in jungerer Zeit aber wieder an Intensitat gewonnen zu haben, wobei hier im Mittelpunkt der Betrachtungen insbesondere auch die Verbeamtung von Hochschullehrern steht. In Zeiten von Finanz- und Wirtschaftskrisen wird gerne medienwirksam gegen das Beamtentum Stimmung gemacht, wie aktuell Darstellungen eines bekannten deutschen Boulevardblattes belegen, wonach pensionierte Beamte (angeblich) im Verhaltnis zu Angestellten um ein Vielfaches an Ruhegehalt bezogen, damit aus Mediensicht im Rentenalter -- unberechtigt -- bessergestellt seien. Bei der gesamten Diskussion um den Beamtenstatus werden aber regelmassig wichtige Aspekte verkannt oder -- teilweise bewusst -- ausser Acht gelassen. Mit der Foderalismusreform 2006 wurden zentrale Bereiche des Beamtenrechts aus der bisherigen "bundesrechtlichen Klammer" in die Verantwortung der Lander gegeben: Laufbahnen, Besoldung und Versorgung der Landesbeamten. Fur die Hochschullehrer gilt schon seit 2002 ein neues Besoldungssystem, die sog. "W-Besoldung," die -- jetzt ebenfalls in Landerhand -- den Wettbewerb um die "besten Kopfe" weiter anfachen soll. Neue beamten- und hochschulrechtliche Regelwerke sind seit 2006 auf Bundes- und Landerebene entstanden. Das vorliegende Werk mochte einen kritischen Beitrag zu den teilweise fehlgeleiteten und politisch motivierten Diskussionen um Beamte und Hochschullehrer, deren Besoldung und Versorgung leisten, dabei zugleich versuchen, einzelne Aspekte "richtigzustellen." Erganzend untermauert werden die von den Autoren vorgebrachten Argumente durch Fakten, wie sie sich z. B. aus Tabellen im Vergleich der Landerbesoldung ergeben. Das Werk soll zugleich dazu beitragen, dass die Diskussion um Beamte und Hochschullehrer durchaus offensiv, aber bereichert durch Sachargumente, fortgefuhrt werden kann bei gleichzeitiger besonderer Berucksichtigung der aktuellen rechtlichen Entwicklungen.
Junge Leute wandern ab, stadtische Einrichtungen schliessen, weil es keine Nachfrage mehr gibt, Investitionen bleiben aus, ein Zuzug findet nicht statt, es fehlt an finanziellen Mitteln: Uber den demografischen Wandel in Brandenburg ist schon viel geschrieben und geredet worden. Was aber kann man tun? Der vorliegende Band ist nicht nur eine Bestandsaufnahme, er ist der Versuch, Auswege aus dem demografischen Dilemma zu finden. Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kommunen und Verwaltung befassen sich mit den Problemen des demografischen Wandels in Brandenburg und stellen Losungen vor. Der vorliegende Band enthalt samtliche Beitrage des gleichnamigen Workshops, der im April 2006 an der BTU Cottbus stattgefunden hat.
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