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Das deutsche Politikfeld der Inneren Sicherheit unterliegt seit den
1990er Jahren einem erhöhten Anpassungs- und Optimierungsdruck.
Bestehende Studien konstatieren dabei vor allem eine Tendenz zur
Stärkung der Bundesebene sowie zur Einschränkung der
Länderautonomie. Auf den ersten Blick liegt damit der Eindruck
nahe, dass sich das ursprünglich länderautonom organisierte
Politikfeld der Inneren Sicherheit auf einem Pfad zur
Unitarisierung befindet, welcher häufig als eine dem deutschen
Föderalismus inhärente Entwicklungslogik gesehen wird. Der
politikwissenschaftliche Ertrag zur Thematik erweist sich bislang
gleichwohl als defizitär. Um einen Beitrag zum besseren
Verständnis föderaler Systeme im Allgemeinen sowie des deutschen
Sicherheitsföderalismus im Speziellen zu leisten, werden anhand
ausgewählter Fallbeispiele aus den Bereichen Polizei,
Verfassungsschutz und Kriminalpolitik die Entwicklungslinien des
deutschen Föderalismus seit den 1990er Jahren analysiert. Im
Zentrum stehen dabei folgende Fragestellungen: Inwiefern lässt
sich für das Politikfeld Innere Sicherheit tatsächlich von einer
Tendenz zur Unitarisierung sprechen? Worin liegen die Ursachen für
diese Tendenz begründet? Welche Effekte ergeben sich
hieraus für die Leistungsfähigkeit des deutschen Föderalismus im
Bereich der Inneren Sicherheit?
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