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Basierend auf allgemeinen steuerlichen Grundkenntnissen fuhrt
dieses neue Lehrbuch in die komplexe Materie der internationalen
betriebswirtschaftlichen Steuerlehre ein. Dabei werden sowohl
"Inbound-Aktivitaten" als auch "Outbound-Aktivitaten" analysiert
und steuerliche Gestaltungspotenziale aufgezeigt. Dieses Wissen
wird dann konkret auf wichtige Themen der Steuerplanung (z.B.
Verrechnungspreise, Gewinnausweis, Steuerbelastungsvergleiche von
Standorten, Rechtsformwahl und Vertriebsstruktur) angewendet. Die
Autoren legen besonderen Wert auf eine systematische und
anschauliche Darstellung der relevanten steuerlichen Regelungen.
Viele praktische Beispiele vertiefen das Verstandnis.
Rechnungslegung von Unternehmen wird durch Ressourcenknappheit,
Unsicherheit und Arbeitsteiligkeit des Wirtschaftens erzwungen. Die
geltende Rechtsordnung fordert im Handelsrecht eine Rechnungslegung
vor sich selbst und gegenuber den an der Unternehmung teilnehmenden
schutzwurdigen Personen - insbesondere den Glaubigern und
Eigentumern, das Steuerrecht statuiert die Rechnungslegungspflicht
gegenuber dem Zwangsteilhaber Fiskus. Es stellt sich die Frage, ob
Rech nungslegung gegenuber privaten Unternehmensteilnehmern
grundsatzlich in gleicher Weise erfolgen kann oder muss wie
gegenuber dem Steuerglaubiger. Die Geschichte der Rechnungslegung
wie auch ein Blick uber die Grenzen liefern unterschiedliche
Antworten auf diese Grundsatzfrage. Historisch ist diese in
Deutschland vor uber 100 Jahren eher zufallig entschieden worden,
als es der Kauf mannschaft opportun erschien, fur Zwecke der
Besteuerung statt der bis dahin anzuwendenden
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung die vom Handelsrecht bereits angewandte
Bilanz zugrundezulegen. Dies war die Geburtsstunde der Massgeblich
keit der Handelsbilanz fur die Steuerbilanz und der Beginn einer
nunmehr uber 1- jahrigen Entwicklung, die durch wechselseitige
Einflussnahmen der Rechenwerke und durch immer wieder aufflammende
Grundsatzdiskussionen gekennzeichnet ist. Kontrovers wird
diskutiert, ob das gegenwartig zugrundegelegte Rechenwerk "Bilanz"
uberhaupt ein zweckmassiges Rechnungslegungsinstrument sei,
umstritten ist, ob dieses Rechenwerk gegenuber privaten
Rechnungslegungsadressaten und dem Fiskus grundsatzlich gleich oder
unterschiedlich zu gestalten sei. Befurworter einer Einheitsbilanz
und Verfechter eigenstandiger Handels- und Steuerbilanzen stehen
sich kaum versohnbar gegenuber. Auch wenn sich der Gesetzgeber im
Rahmen der Rechnungslegungsreform durch das Bilanzrichtliniengesetz
1985 klar fur die Bei behaltung des Massgeblichkeitsprinzips
entschieden hat, hat die Diskussion kaum an Scharfe verloren: Die
Zukunft des Massgeblichkeitsprinzips erscheint noch kei nesfalls
gesichert."
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