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Die Frage nach der Legitimitat staatlicher Strafe ist Gegenstand einer anhaltenden und bisweilen ausufernden Diskussion, die inzwischen eine kaum noch uberschaubare Fulle von Texten im rechts- und moralphilosophischen, staatstheoretischen und strafrechtlichen Schrifttum hervorgebracht hat. Mit Benthams utilitaristischem Prinzip des groessten Glucks der groessten Zahl und des im Retributivismus entscheidenden intrinsischen Unwertes der Tat als Anknupfungspunkt der Strafe sowie dessen prominentesten Vertreter Kant werden die verschiedenen Strafkonzeptionen vorgestellt - einschliesslich jenen, in denen beide Elemente miteinander verknupft sind - wie etwa im Strafziel der Resozialisierung. Daruber hinaus werden die unterschiedlichen staatstheoretischen Modelle, die dem utilitaristischen und retributivistischen Ansatz entsprechen im einzelnen entfaltet. Die Anwort auf die Frage nach der Vereinigung der Zweckbestimmungen staatlichen Strafens mit den fundamentalen Vorstellungen uber Freiheit, Verantwortlichkeit, Schuldfahigkeit und damit Personalitat, wie sie innerhalb des gedanklichen Horizontes einer staatlichen Gemeinschaft konsensfahig sind, bleibt jedoch zwangslaufig offen.
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