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Der Autor untersucht die Rechtsnatur des Interessenausgleichs gem. 112 I 1 BetrVG, der einen Ausgleich der Interessen des Unternehmers an einer wirtschaftlichen Rationalisierung und der Arbeitnehmer an dem Erhalt ihres Arbeitsplatzes bei Betriebsanderungen ermoeglichen soll. Nach der Darlegung und Bewertung des bisherigen Meinungsbildes wird ein eigenes Ergebnis anhand des klassischen juristischen Auslegungskanons begrundet. Dabei spielen insbesondere allgemeine vertragsrechtliche Gesichtspunkte eine Rolle. Die Arbeit kommt schliesslich zu dem Ergebnis, dass eine pauschale Einordnung des Interessenausgleichs scheitern muss und deswegen auf den Bindungswillen der Parteien im Einzelfall abzustellen ist.
Die Autorin befasst sich mit dem UEbergangsmandat des Betriebsrats gemass 21a BetrVG und dessen Gestaltungsmoeglichkeiten. Nach der Darstellung des Anwendungsbereichs des UEbergangsmandats zeigt sie die im Hinblick auf dessen Rechtsfolgen denkbaren Gestaltungsmoeglichkeiten auf. Sie geht der Frage nach, ob im Vorfeld einer Umstrukturierung die Moeglichkeit besteht, durch bestimmte Gestaltungsmoeglichkeiten das Entstehen eines UEbergangsmandats zu verhindern. Neben der Bildung eines gemeinsamen Betriebs gemass 1 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 BetrVG untersucht sie die Bildung von betrieblichen Organisationsstrukturen gemass 3 BetrVG und 117 Abs. 2 S. 1 BetrVG. Im Mittelpunkt stehen dabei die vereinbarten Betriebsratsstrukturen durch Tarifvertrag gemass 3 Abs. 1 BetrVG.
This textbook offers a systematic presentation and discussion of the basic principles and features of labor and employment law. It highlights the structures and trends and clarifies their relevance to conflict resolution.
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