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This textbook offers a systematic presentation and discussion of
the basic principles and features of labor and employment law. It
highlights the structures and trends and clarifies their relevance
to conflict resolution.
Der Autor untersucht die Rechtsnatur des Interessenausgleichs gem.
112 I 1 BetrVG, der einen Ausgleich der Interessen des Unternehmers
an einer wirtschaftlichen Rationalisierung und der Arbeitnehmer an
dem Erhalt ihres Arbeitsplatzes bei Betriebsanderungen ermoeglichen
soll. Nach der Darlegung und Bewertung des bisherigen
Meinungsbildes wird ein eigenes Ergebnis anhand des klassischen
juristischen Auslegungskanons begrundet. Dabei spielen insbesondere
allgemeine vertragsrechtliche Gesichtspunkte eine Rolle. Die Arbeit
kommt schliesslich zu dem Ergebnis, dass eine pauschale Einordnung
des Interessenausgleichs scheitern muss und deswegen auf den
Bindungswillen der Parteien im Einzelfall abzustellen ist.
Die Autorin befasst sich mit dem UEbergangsmandat des Betriebsrats
gemass 21a BetrVG und dessen Gestaltungsmoeglichkeiten. Nach der
Darstellung des Anwendungsbereichs des UEbergangsmandats zeigt sie
die im Hinblick auf dessen Rechtsfolgen denkbaren
Gestaltungsmoeglichkeiten auf. Sie geht der Frage nach, ob im
Vorfeld einer Umstrukturierung die Moeglichkeit besteht, durch
bestimmte Gestaltungsmoeglichkeiten das Entstehen eines
UEbergangsmandats zu verhindern. Neben der Bildung eines
gemeinsamen Betriebs gemass 1 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 BetrVG untersucht
sie die Bildung von betrieblichen Organisationsstrukturen gemass 3
BetrVG und 117 Abs. 2 S. 1 BetrVG. Im Mittelpunkt stehen dabei die
vereinbarten Betriebsratsstrukturen durch Tarifvertrag gemass 3
Abs. 1 BetrVG.
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