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When she answers a call from an old friend, Dr Erin Taylor is catapulted into the drama of decades past. In 1996, three university students united to investigate the assault of a fellow student, Rina. But Erin and ‘The Furies’, as they called themselves, unwittingly triggered a time bomb. Two decades later, at a reunion lunch, Rina does not arrive. Within hours, Erin is missing as well, fighting for her life. Past actions and present decisions — her choices will draw blood.
When Murphy Meyer arrives at Eden State Hospital on the first of
January 2001, driven to solve a small, personal mystery, the young
doctor has no idea she’s deposited herself into something larger and
darker than she could ever have imagined; something that has a life of
its own.
Das vorliegende Buch beschaftigt sich mit der Umsatzsteuer, die eine der bedeutendsten Einnahmequellen der Bundesrepublik Deutschland darstellt. Anders als bei den meisten anderen Steuerarten orientiert sich das nationale Umsatzsteuerrecht an den Vorgaben der Europaischen Union und befolgt internationale Bestimmungen. Dies resultiert insbesondere daraus, dass der Waren- und Dienstleistungsverkehr nicht national beschrankt ist. Dementsprechend muss die Behandlung von innergemeinschaftlichen Umsatzen zwingend im Umsatzsteuerrecht geregelt und innerhalb der Europaischen Union harmonisiert werden. Seit der Verabschiedung der Ersten Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten uber die Umsatzsteuer im Jahr 1967 gilt in den einzelnen Staaten der Europaischen Union das Netto-Allphasen-Umsatzsteuer-System. Doch dieses System zeigt Schwachen und stellt mitunter den Grund fur den anhaltend hohen Umsatzsteuerbetrug dar. Eine wichtige Komponente bei der Bekampfung des Umsatzsteuerbetrugs stellt das sog. 'Reverse-Charge-Verfahren' dar. Dieses Verfahren bezweckt - entgegen dem bisher geltenden Prinzip der Steuerschuld des Leistungserbringers gem. 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG -, die Steuerschuld des Leistungsempfangers als Grundsatz einzufuhren. So wird die Mehrwertsteuer lediglich einmal am Ende der Lieferkette erhoben, sodass der Fiskus nicht mehr durch Umsatzsteuerbetrug geschadigt werden kann. Das Reverse-Charge-Verfahren nach 13b UStG wurde zum 1. Januar 2002 in das deutsche Umsatzsteuergesetz eingefuhrt und beschrankte sich bei der Einfuhrung lediglich auf ein paar wenige Tatbestande. Doch aufgrund der immer wieder aufgedeckten Betrugsfalle in verschiedenen Branchen sowie der zunehmenden Harmonisierung der europaischen Rechtsvorschriften wurde die Gesetzgebung seit dem Inkrafttreten dieser Vorschrift immer weiter ausgedehnt und verscharft. Der Gesetzgeber versucht den Ursachen fur fehlende Steuereinnahmen entgegenzuwirken, indem der Anwendungsbereich
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, FOM Hochschule fur Oekonomie & Management gemeinnutzige GmbH, Koln, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Umsatzsteuer stellt eine der bedeutendsten Einnahmequellen der Bundesrepublik Deutschland dar. Anders als bei den meisten anderen Steuerarten orientiert sich das nationale Umsatzsteuerrecht an den Vorgaben der Europaischen Union und befolgt internationale Bestimmungen. Dies resultiert insbesondere daraus, dass der Waren- und Dienstleistungsverkehr nicht national beschrankt ist. Dementsprechend muss die Behandlung von innergemeinschaftlichen Umsatzen zwingend im Umsatzsteuerrecht geregelt und innerhalb der Europaischen Union harmonisiert werden. Seit der Verabschiedung der Ersten Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten uber die Umsatzsteuer im Jahr 1967 gilt in den einzelnen Staaten der Europaischen Union das Netto-Allphasen-Umsatzsteuer-System. Doch dieses System zeigt Schwachen und stellt mitunter den Grund fur den anhaltend hohen Umsatzsteuerbetrug dar. Eine wichtige Komponente bei der Bekampfung des Umsatzsteuerbetrugs stellt das sog. Reverse-Charge-Verfahren" dar. Dieses Verfahren bezweckt - entgegen dem bisher geltenden Prinzip der Steuerschuld des Leistungserbringers gem. 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG -, die Steuerschuld des Leistungsempfangers als Grundsatz einzufuhren. So wird die Mehrwertsteuer lediglich einmal am Ende der Lieferkette erhoben, sodass der Fiskus nicht mehr durch Umsatzsteuerbetrug geschadigt werden kann. Das Reverse-Charge-Verfahren nach 13b UStG wurde zum 1. Januar 2002 in das deutsche Umsatzsteuergesetz eingefuhrt und beschrankte sich bei der Einfuhrung lediglich auf ein paar wenige Tatbestande. Doch aufgrund der immer wieder aufgedeckten Betrugsfalle in verschiedenen Branchen sowie der zunehmenden Harmonisierung der europaischen Rechtsvorschriften wurde die Gesetzgebung seit dem Inkrafttreten dieser Vorschrift immer weiter ausged
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