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Die handschriftlich uberlieferte Literatur der
griechisch-roemischen Antike war der standigen Gefahr fremder, vom
jeweiligen Verfasser nicht autorisierter Textverfalschungen
ausgesetzt. Dabei bediente sich der verantwortliche Bearbeiter der
Mittel der Interpolation, der Tilgung, der andernden Ersatzfassung
sowie der Transposition und griff nicht bloss in einzelne Stellen
des Originals ein, sondern unterzog es nicht selten einer
regelrechten Gesamtrezension oder epitomierte es zu einer
verkurzten Ausgabe. Auch in der UEbersetzungsliteratur lassen sich
ahnliche Vorgange nachweisen, etwa dann, wenn vor der UEbertragung
eines fremdsprachigen Buchs in eine andere Sprache der Text ohne
Einwilligung des ursprunglichen Verfassers verandert wurde. Die
Verfasser jedoch, also die Betroffenen selbst, verurteilten aus
einem ausgepragten Autorbewusstsein heraus die sekundare
Manipulation ihrer Werke als anmassenden Anschlag auf die
Integritat des echten Wortlauts. Wahrend sie nur ausgewahlten
Kritikern erlaubten, vor der Publikation ein Urteil uber den Text
abzugeben, richteten sie an das Publikum die unmissverstandliche
Warnung, ihn nach der Publikation zu verfalschen.
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