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Wir zeigen in diesem Buch die Abloesung der am wissenschaftlichen
Wissen orientierten fachsystematisch strukturierten akademischen
und beruflichen Bildung durch das berufliche Handlungswissen.
Dieses Arbeitsprozesswissen ist die Grundlage fur die Aneignung der
in der Arbeitswelt an Bedeutung zunehmenden Gestaltungskompetenz
beruflicher Fachkrafte. Es wird ein modernes, berufspadagogisch
begrundetes Wissenskonzept entfaltet und dokumentiert. Im ersten
Teil des Buches wird das Konzept des beruflichen Wissens entfaltet,
im zweiten Teil werden empirische Ergebnisse aus COMET-Projekten
dokumentiert, an denen das in unterschiedlichen Berufen vermittelte
berufliche Wissen abgelesen werden kann. Es gibt seit Jahrzehnten
eine verwirrende Diskussion uber das berufliche Wissen. Die KMK hat
1991 mit der Leitidee der beruflichen Gestaltungskompetenz ein
neues Konzept fur die berufliche Bildung vereinbart. Offen blieb,
auf welchem beruflichen Wissen diese neue Leitidee basieren solle.
Es fehlte bisher eine originare berufspadagogische Begrundung fur
das der beruflichen Gestaltungskompetenz zugrunde liegende
berufliche Wissen.
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Politik - Politische
Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, Universitat
Potsdam, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Einheitspfand, im
Volksmund auch Dosenpfand genannt, wurde im Jahre 2003 in der
Bundesrepublik eingefuhrt. Mehrfach wurde die
Verpackungsverordnung, seit 1991 geltendes Recht, als Grundlage des
Einheitspfandes seitdem novelliert und aus der medialen
Berichterstattung wird deutlich, das das Thema Einwegpfand lange
kontrovers geblieben ist. Die vorliegende Arbeit gibt am Beispiel
der Entwicklung und Anpassung des Einwegpfandsystems einen Einblick
in den Untersuchungsbereich der Implementation und Evaluation
politischer Programme. Die Programmarten und Steuerungsinstrumente
der staatlichen Verwaltung werden skizziert, die Auswirkungen
staatlichen Handelns auf Adressaten wie System dargestellt. Anhand
der Leitbilder vom kooperativen und vom befehlenden Staat wird eine
Einordnung des konkreten Beispiels in den Rahmen der Moglichkeiten
staatlichen Handels gegeben.
Das Buch analysiert den Paradigmenwechsel von einem Zerschlagungs-
und Verteilungsrecht hin zu einem modernen Sanierungsrecht. Der
Autor zeigt dabei Moeglichkeiten auf, die zu einer Verfestigung und
Verfeinerung des Sanierungsgedankens im Insolvenzrecht fuhren
koennen. Am Anfang der Untersuchung steht die historische
Entwicklung des Sanierungsgedankens, es folgt eine Betrachtung der
bisherigen Umsetzung. Um den weiteren Reformbedarf des
Insolvenzrechts aufzudecken, werden europaische Rechtsordnungen
sowie Vorhaben auf europaischer Ebene daraufhin untersucht, ob sie
eine Vorbildfunktion fur das deutsche Sanierungsrecht haben
koennten. Es werden konkrete Vorschlage zur AEnderung des
Insolvenzrechts unterbreitet, die geeignet sein koennten,
Sanierungen in Deutschland noch weiter zu erleichtern.
Die Insolvenzanfechtung ist ein wichtiges Instrument, um die
Insolvenzmasse zu mehren. Der Autor beschaftigt sich mit den
Mitteln, die dem Insolvenzverwalter zur Ermittlung und
gerichtsfesten Substantiierung von Insolvenzanfechtungsanspruchen
zur Verfugung stehen. Dabei geht er in einem ersten Schritt nicht
nur auf die Auskunftspflichten des Anfechtungsgegners ein. Der
Autor nimmt vielmehr auch insolvenzspezifische Informations- und
Auskunftsquellen des Insolvenzverwalters sowie zu seinen Gunsten
bestehende gesetzliche und richterrechtliche Beweiserleichterungen
in den Blick. In einem zweiten Schritt entwickelt er anhand der
gewonnen Erkenntnisse einen vorbereitenden Auskunftsanspruch gegen
Anfechtungsgegner.
Im zweiten Abschnitt des zweiten Teils der Insolvenzordnung ( 38
ff. InsO) sieht das Gesetz eine Einteilung der Glaubiger in funf
Gruppen vor. Es wird unterschieden zwischen Insolvenzglaubigern,
nachrangigen Insolvenzglaubigern, Aussonderungsberechtigten,
Absonderungsberechtigten sowie Masseglaubigern. Jeder
Glaubigergruppe werden unterschiedliche Rechte zugewiesen und
teilweise erhebliche Beschrankungen auferlegt. Angesichts der
unterschiedlich ausgepragten Rechtspositionen ist es fur einen
Glaubiger von entscheidender Bedeutung, welcher Kategorie er
zugeordnet wird. Nicht selten ist diese Fragestellung daher
Gegenstand entsprechender Auseinandersetzungen. Der Autor liefert
eine systematische Untersuchung der in den 38 ff. InsO vorgesehenen
Glaubigerkategorien und legt die dogmatischen Grundlagen der
insolvenzrechtlichen Glaubigereinteilung offen. Aufbauend auf den
zur Funktion der insolvenzrechtlichen Glaubigereinteilung
gewonnenen Erkenntnissen wird die Umsetzung der Glaubigereinteilung
in den einzelnen Normen der Insolvenzordnung umfassend analysiert.
Das Rechtsinstitut der kalten Zwangsverwaltung wurde von der
Rechtspraxis als Alternative zur gerichtlichen Zwangsverwaltung
entwickelt. Gegenstand ist eine Vereinbarung zwischen dem
Insolvenzverwalter und den absonderungsberechtigten Glaubigern uber
deren Befriedigung aus den Mietforderungen ohne Durchfuhrung eines
gerichtlichen Zwangsverwaltungsverfahrens. Die Autorin untersucht
zunachst die Grundlagen und Voraussetzungen der kalten
Zwangsverwaltung und beschaftigt sich sodann umfassend mit dem
Inhalt derartiger Verwertungsvereinbarungen. Abschliessend stellt
sie die wesentlichen Vor- und Nachteile der kalten Zwangsverwaltung
gegenuber der gerichtlichen Zwangsverwaltung vergleichend dar.
Die Zielsetzung des Insolvenzverfahrens erschoepft sich nicht
alleine in der effektiven Befriedigung der Glaubiger. Seine Aufgabe
ist ebenso, insolvente Unternehmen zu sanieren und redliche
Schuldner von ihren Verbindlichkeiten zu befreien. Um dieser
Funktion auch im Gewerberecht Geltung zu verschaffen, hat der
Gesetzgeber dem Insolvenzrecht durch Einfuhrung des 12 GewO Vorrang
vor dem Gewerberecht eingeraumt. Anders als bei Gewerbetreibenden
fuhrt die Eroeffnung des Insolvenzverfahrens bei
zulassungsbeschrankten Freiberuflern regelmassig zu einem Widerruf
der Berufszulassung. Der Autor untersucht, inwieweit Gewerbe- und
Insolvenzrecht durch 12 GewO harmonisiert wurden und durch welche
Massnahmen die insolvenzrechtlichen Ziele auch bei Freiberuflern
umgesetzt werden koennen.
Vertraglich vereinbarte Aufrechnungen gehoeren zu den wichtigsten
zivilrechtlichen Erfullungssurrogaten. Zugleich stellen sie bei
drohender Insolvenz oder Zwangsvollstreckung relativ einfache
Gestaltungsoptionen zur Verkurzung des schuldnerischen Vermoegens
dar, da sie es einem Glaubiger ermoeglichen, eine Forderung des
Schuldners ohne reale Leistungserbringung zum Erloeschen zu
bringen. Diese Arbeit untersucht fur die verschiedenen Varianten
vertraglich vereinbarter Aufrechnungen, unter welchen
Voraussetzungen diese zugunsten der Insolvenz- bzw.
Zwangsvollstreckungsglaubiger im Wege der Anfechtung ruckgangig
gemacht werden koennen. Insbesondere wird der Frage nachgegangen,
ob und inwieweit dabei Differenzierungen zwischen der
Insolvenzanfechtung und der Glaubigeranfechtung geboten sind.
Wird uber das Vermoegen einer naturlichen Person das
Insolvenzverfahren eroeffnet, gelangen haufig
Personenversicherungsvertrage (Lebens-, Berufsunfahigkeits-,
private Kranken- und Unfallversicherungen) in den Fokus des
Insolvenzverwalters. Dabei kollidiert das Interesse des Verwalters
und der Glaubiger an einem umfangreichen Zugriff auf die
Versicherungsleistungen regelmassig mit den Interessen des
Versicherungsnehmers und der Drittberechtigten, etwa der
Bezugsberechtigten. Auch staatliche Interessen sind haufig
tangiert. Der Autor untersucht umfassend die auf diesem
Interessenkonflikt basierenden Problemstellungen. Analysiert werden
insbesondere die Massezugehoerigkeit von Leistungsanspruchen und
die Handlungsmoeglichkeiten des Verwalters insbesondere durch
Anfechtungen, aber auch die Rechte der Bezugsberechtigten und nahen
Angehoerigen.
Die Arbeit untersucht die Auswirkungen eines Insolvenzverfahrens
auf die familienrechtlichen Glaubiger eines selbstandigen
Schuldners. Hierbei handelt es sich um ein in der Praxis
bedeutsames und wissenschaftlich kaum erschlossenes Gebiet. Bei der
Behandlung der Frage, inwiefern unterhaltsrechtliche Neuglaubiger
auf den Neuerwerb des Selbstandigen zugreifen koennen, beleuchtet
die Verfasserin die beiden gesetzgeberischen Konzepte der
"Positiverklarung" und "Negativerklarung" eingehend und erlautert
die sich hieraus ergebenden Konsequenzen auf die Berechtigten.
Ebenso werden die materiell-rechtlichen Konsequenzen auf die
unterhaltsrechtliche Bedarfsberechnung, die Stellung der
familienrechtlichen Masseglaubiger sowie der Glaubiger im
Insolvenzplanverfahren thematisiert.
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