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Die gesammelten Judikate des BGH, BVerfG und EuGH vermitteln den
Studierenden ein fallbezogenes Verständnis des prüfungsrelevanten
Stoffs und wertvolle Einblicke in die juristische Wirklichkeit. Die
Entscheidungssammlung eignet sich hervorragend als Ergänzung zum
klassischen Lehrbuch und als Grundlage für angeregte Diskussionen
in privaten Arbeitsgemeinschaften. Das Werk richtet sich sowohl an
Pflichtfachstudierende als auch an Examenskandidaten und
Studierende wirtschaftsrechtlich ausgerichteter Schwerpunkte.
Inhaltlich werden zum einen der Pflichtfachstoff aus dem Bereich
des Handels- und Gesellschaftsrechts, zum anderen aber auch
zentrale Entscheidungen aus den spezielleren Bereichen des
Konzernrechts, des Umwandlungsrechts und des europäischen und
internationalen Gesellschaftsrechts abgedeckt. Studierende werden
durch die Arbeit mit Originalentscheidungen auf mündliche und
schriftliche Prüfungen sowohl im wirtschaftsrechtlichen
Schwerpunktbereich als auch im Staatsexamen vorbereitet. Das Buch
erlaubt eine strukturierte Vertiefung und eigenständige
Überprüfung des abstrakt erlernten Wissens am konkreten Fall.
Durch gezielte Vertiefungsfragen, Anregungen und weiterführende
Hinweise sollen die das Handels- und Gesellschaftsrecht prägenden,
höchstrichterlichen Entscheidungen im systematischen Kontext
durchdrungen werden.
Zwingenden Angehörigenschutz gewährleistet das deutsche Erbrecht
durch eine feste Quotenteilhabe: Den Abkömmlingen, den Eltern und
dem Ehegatten des Erblassers steht als "Pflichtteil" die Hälfte
des Wertes ihres gesetzlichen Erbteils zu, wenn sie durch
Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind.
Für diese bedarfsunabhängige Beschränkung der Testierfreiheit
gibt es keine überzeugenden Gründe. Das vorgestellte
Alternativmodell zum Pflichtteilsrecht soll die Reformdiskussion
wiederbeleben. Es beruht auf dem Grundgedanken, die Testierfreiheit
zu stärken und deshalb die nächsten Angehörigen des Erblassers
nur dann zu schützen, wenn sie eines solchen Schutzes tatsächlich
bedürfen. Soweit ein solches Schutzbedürfnis allerdings besteht,
soll es so weit wie möglich befriedigt werden. Dreh- und
Angelpunkt des Reformmodells sind infolgedessen die
Unterhaltspflichten des Erblassers, die als
Nachlassverbindlichkeiten bestehen bleiben.
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