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Unter besonderer Berucksichtigung der Rechtsschutzmoglichkeiten gegen die Unterschutzstellung und der verfahrensrechtlichen Beteiligungsregelung.
Das Bundes-Bodenschutzgesetz erweitert den Kreis der Verantwortlichen zur Sanierung von schadlichen Bodenveranderungen und Altlasten. Neben den nach traditionellem Polizei- und Ordnungsrecht Verantwortlichen kann nunmehr auch derjenige herangezogen werden, der nach Massgabe des Handels- oder Gesellschaftsrechts fur eine juristische Person einstandspflichtig ist. Die vorliegende Arbeit widmet sich den Problemen, die sich aus dem Zusammentreffen zweier unterschiedlicher Rechtsgebiete, dem Bodensanierungsrecht als Ordnungsrecht und dem Gesellschaftsrecht, ergeben. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Frage, wie die gesellschaftsrechtlichen Haftungsinstitute in dem durch den Grundsatz der effektiven Gefahrenabwehr gepragten Bodenschutzrecht anzuwenden sind. Im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Erwagungen kommt die Verfasserin zu dem Ergebnis, dass die neue Adressatenregelung dem Gebot der hinreichenden Bestimmtheit von Normen nicht standhalt.
Dieses Buch liefert erstmals eine detaillierte Analyse der EG-Umwelthaftungsrichtlinie und setzt sich ebenso umfassend mit dem Haftungsrecht der skandinavischen Lander auseinander. In einer Gegenuberstellung zeigt der Verfasser kritisch auf, inwiefern Mangel der Richtlinie durch einen Ruckgriff auf das nordische Umwelthaftungsrecht vermeidbar gewesen waren. Hierzu zahlt der Autor u.a. den schwerfalligen Umweltschadensbegriff, die offen gebliebene Regelung des Kausalitatsnachweises und die Unsicherheit bei der Bewertung okologischer Schaden.
Die weitreichenden Veranderungen, welche das Bundes-Immissionsschutzgesetz in den letzten Jahren erlebt hat, sind im Wesentlichen auf die IVU-Richtlinie 61/96/EG zuruckzufuhren. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat durch den integrativen Ansatz der Richtlinie einen neuen Schwerpunkt erhalten. Die Koordinierung mit anderen Gestattungen ist ebenso in den Mittelpunkt des Interesses geruckt, wie die Ausgestaltung der Beteiligung der Offentlichkeit. Eigene Losungen, aber auch Umsetzungsdefizite werfen Licht und Schatten auf die Leistung des deutschen Gesetzgebers. Verfahrensrechtliche Besonderheiten schaffen zusatzliche Reibungspunkte mit dem europaischen Recht. In dieser Arbeit werden die Umsetzungsbemuhungen Deutschlands und seiner Bundeslander kritisch betrachtet. Neue Entwicklungen in der Rechtsprechung zur Aussenwirkung von normkonkretisierenden Verwaltungsvorschriften runden die Schrift ab.
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