|
Showing 1 - 2 of
2 matches in All Departments
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Europarecht,
Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 2,0, Hochschule fur
Technik und Wirtschaft Berlin (Fachbereich fur
Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Europarecht, Sprache:
Deutsch, Abstract: Der Gedanke einer gemeinsamen europaischen
Verteidigungspolitik, einer gemeinsamen europaischen
Verteidigungsgemeinschaft, die in einer ubernationalen europaischen
Verteidigung ihren Hohepunkt finden soll, ist relativ alt. Doch
noch nie war die Notwendigkeit ihrer Umsetzung so gross wie in den
letzten Jahren, hat doch der Balkankonflikt 1999 die relative
Handlungsunfahigkeit der Union in militarischer, aber auch nicht -
militarischer Hinsicht im Sinne eines "Anti - Krisen - Managements"
in blutiger Weise vor Augen gefuhrt. Noch nie ist in der Geschichte
Europas dieser Gedanke mit einem solchen Elan vorangetrieben
worden, wie es seit der Geburtsstunde der Europaischen Sicherheits-
und Verteidigungspolitik ( ESVP ), initiiert vom Europaischen Rat
in Koln am 3./4. Juni 1999, geschieht. Viele Ziele sind auf den
Nachfolgetreffen definiert worden, mit deren Auseinandersetzung ein
Schwerpunkt dieser Arbeit gesetzt werden soll. Letztlich bleibt
aber bereits von vornherein festzuhalten, dass sich die praktische
Umsetzung dieser Ziele schon alleine durch die unterschiedlichen
Rollenverteilungen der grossen europaischen Nationalstaaten als
eine mehr als anspruchsvolle Aufgabe erweisen wird. Ein weiterer
Schwerpunkt dieser Arbeit liegt in der Beantwortung der Frage,
welche Aufgaben einer gemeinsamen Europaischen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik, in der Hauptsache resultierend aus dem
Vertrag von Nizza ( 2000 ) zu teil werden sollen und welche
wichtigen politischen Ziele und Hoffnungen damit verbunden sind.
Unabdingbar ist dabei die Betrachtung der juristischen Grundlagen,
z.B. in Form des Artikel 17 des Vertrages uber die Europaische
Union, um in Erfahrung zu bringen, wie sie sich auf diese
Bestrebungen auswir
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Offentliches
Recht / VerwaltungsR, Note: 1,7, Hochschule fur Technik und
Wirtschaft Berlin, Veranstaltung: Wirtschaftsverwaltungsrecht,
Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist es der Frage
nachzugehen, welches der beiden typischen Formen des
Verwaltungshandelns, der Verwaltungsakt im Sinne der 35 ff. VwVfG
oder der offentlich - rechtliche Vertrag im Sinne der 54 VwVfG,
dass bessere Handlungsinstrument fur die Wirtschaftsverwaltung von
heute ist. Welches Instrument findet dabei bei den typischen
Aufgaben der Wirtschaftsverwaltung Wirtschafsaufsicht, - lenkung, -
forderung, -planung, - information und Wirtschaftspolitik am besten
Anwendung? Wobei sich diese Arbeit hauptsachlich mit dem Bereich
der Wirtschaftsaufsicht beschaftigen wird. Ein erster Schritt ist
daher eine genaue Betrachtung beider Instrumente - ihrer
wesentliche Merkmale und ihrer typischen Anwendungsgebiete. Doch
auch ihre Stellung im juristischen System - darf dabei nicht ausser
Acht gelassen werden. Danach stellt sich die Frage, in welche
Richtung die Entwicklung bei der Anwendung beider Instrumente in
den letzten Jahren ging und welche Probleme sich bereits
abgezeichnet haben oder aber auch in Zukunft erwartet werden
konnen. Am Ende dieser Arbeit wird in einem Fazit die Frage
geklart, ob es uberhaupt ein besseres Tool fur die
Wirtschaftsverwaltung geben kann. So ist es vorstellbar, dass beide
Instrumente jeweils fur sich und nur in einen bestimmten
Anwendungsbereich zweckmassig angewendet werden konnen. Auch
erscheint es denkbar, dass vor ihrer Anwendung eine Vielzahl
unterschiedlicher Faktoren Berucksichtigung finden mussen. Dies
wurde bedeuten, dass weder das eine noch das andere
Handlungsinstrument pauschal bevorzugt werden kann. Die
Wirtschaftsverwaltung ware auf beide Instrumentarien in gleichem
Umfang zur Durchsetzung ihrer Ziele und damit dem auch des
Allgemeinwohls, angewiesen. Ungeachtet dessen wird im Fazit auch
darauf
|
You may like...
Loot
Nadine Gordimer
Paperback
(2)
R205
R168
Discovery Miles 1 680
|