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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / Sonstiges, Note: befriedigend, Friedrich-Schiller-Universitat Jena, Veranstaltung: Seminar zu neueren Entwicklungen im Recht der Abgabenordnung, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: ...] Im Gemeinnutzigkeitsrecht wurde insbesondere der 52 Abs. 2 AO geandert. Diese Norm enthalt jetzt abschliessend alle als gemeinnutzig anerkannten Zwecke. Spendenbegunstigte und gemeinnutzige Zwecke werden damit nur noch in der Abgabenordnung definiert. Der Katalog des 52 Abs. 2 AO wurde durch das Gesetz zur weiteren Starkung des burgerschaftlichen Engagements erheblich ausgeweitet. Insbesondere mit diesen Anderungen, den Grunden fur diese Anderungen und eventuell entstehenden Problemen durch diese Anderungen, soll sich diese Seminararbeit befassen. Dabei sollen zunachst alte und neue Regelung vergleichen werden, und dann einzelne spezielle Regelungen aufgegriffen werden und detailiert untersucht werden. Abschliessend soll eine zusammenfassende Wurdigung der Reform des Gemeinnutzigkeitsrechts dargestellt werde
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 10, Friedrich-Schiller-Universitat Jena, Veranstaltung: Seminar zur Unternehmensteuerreform, 4 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit Verabschiedung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 durch den Bundestag am 25.05.2007 und der Zustimmung des Bundesrates am 06.07.2007 wurde eine der grossten Reformen der letzten Jahre auf dem Gebiet der Unternehmenssteuer auf den Weg gebracht. Ziel der Unternehmenssteuerreform ist es, durch Senkung des Steuerniveaus bei Kapitalgesellschaften und Absenkung der Steuerbelastung bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften, sowie Umgestaltung von Abschreibungsmodalitaten die steuerliche Belastung von Unternehmen in Deutschland zu verringern, damit die Abwanderung inlandischer Unternehmen ins Ausland aufzuhalten und auslandische Unternehmen dadurch zur Niederlassung im Inland zu bewegen. Damit soll zukunftig ein dauerhaft stetiges Wirtschaftswachstum in Deutschland erreicht werden. Fur den Staat ergeben sich allerdings durch diese oben genannten Massnahmen, die die Unternehmen steuerlich entlastenden, Mindereinnahmen. Diese Mindereinnahmen mussen an anderer Stelle gegenfinanziert werden. So werden z.B. Abschreibungsarten abgeschafft, der Schuldzinsenabzug eingeschrankt oder die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebausgabe zugelassen. Die bisher genannten Gegenfinanzierungsmassnahmen betreffen allerdings nur den unternehmerischen Bereich. Aber auch Privatpersonen konnen durch die Unternehmensteuerreform 2008 betroffen sein. So wird zum Beispiel durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 ab 01.01.2009 eine Abgeltungssteuer i.H.v. 25 % auf Kapitalertrage und private Verausserungsgewinne bei Wertpapiergeschaften eingefuhrt und das Halbeinkunfteverfahren fur Dividenden und Aktiengewinne, sowie die Spekulationsfrist bei Verausserungsgeschaften abgeschafft. Insbesondere mit den letztgenannten Gegenfinanzierungsmassnahmen, die zum Grosste
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 12 Punkte, Thuringer Fachhochschule fur offentliche Verwaltung (FB Steuern), Sprache: Deutsch, Abstract: Seit ihrer Grundung Anfang der funfziger Jahre hat die Europaische Union (EU) standige Erweiterungsrunden erfahren. Insgesamt vier Mal, mit dem Beitritt der DDR zur BRD funf Mal, traten Staaten der EU bei, so dass sich heute 15 europaische Staaten an diesem Bundnis beteiligen. 1952 unterzeichneten die damalige BRD, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande und Luxemburg den Vertrag uber die Europaische Gemeinschaft fur Kohle und Stahl (EGKS). 1973 wurden Danemark, Irland und das Vereinigte Konigreich Mitglieder der Europaischen Gemeinschaft (EG). Griechenland trat 1981, Portugal und Spanien 1986 bei. 1990 wurde die DDR durch den Beitritt zur BRD automatisch in die EG eingegliedert. Mit der Unterzeichnung der Vertrage von Maastricht im Jahre 1992 wurde die EG in die EU umgewandelt. 1995 wurden Osterreich, Schweden und Finnland Mitglied der EU. Die zukunftige Osterweiterung der EU ist mit diesen fruheren Erweiterungsrunden jedoch kaum zu vergleichen. Hier geht es um die Aufnahme von Landern, die uber ein halbes Jahrhundert von Westeuropa getrennt, und uber diesen langen historischen Zeitraum eine ganzlich andere Geschichte erfahren haben. Die fruher in diesen Landern herrschenden politischen und wirtschaftlichen Gesellschaftsordnungen hinterliessen eine Menge von gesellschaftlichen Problemen, die nur durch eine Vielzahl von Reformen innerhalb dieser Lander gelost wurden. So wurde fur diese Lander ein eventueller Beitritt zur EU ermoglicht. Auch die Dimension des Beitrittes ist mit den vorigen Erweiterungsrunden nicht vergleichbar, da sich durch den Beitritt von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern zum 01.05.2004 die EU von bisher 15 Mitgliedsstaaten auf dann 25 Mitgliedsstaaten vergr
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