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Diese Arbeit befasst sich mit der Frage, ob die
Ausfallhaftungsvorschrift des 31 Abs. 3 GmbHG analog auf den
Nur-Kommanditisten einer GmbH & Co. KG angewendet werden kann.
Hierzu wird die Ausfallhaftungsvorschrift in das Zivilrecht
eingeordnet und insbesondere unter dem Gesichtspunkt der
Schutzwurdigkeit des Haftenden mit ahnlichen Haftungsvorschriften
verglichen. Ferner werden die
innergesellschaftlichenEinflussmoeglichkeiten verschiedener
Gesellschafter untersucht und - ausgehend von einer Erwagung des
historischen Gesetzgebers - mit der Ausfallhaftung des 31 Abs. 3
GmbHG in Verbindung gebracht.
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