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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura -
Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 10,
Universitat Hamburg (Fakultat fur Rechtswissenschaften),
Veranstaltung: Wissenschaftliche Kriminalpolitik, Sprache: Deutsch,
Abstract: "Im Strafrecht geht es um die Normen und Werte; hier wird
bestimmt, was sein soll, weil es gerecht ist. Die Kriminologie
liefert die Fakten, die Wahrheit; sie sagt, wie die Dinge stehen,
und prophezeit uns vielleicht gar noch wie sie sich unter dem
Einfluss einer bestimmten Strafjustiz entwickeln werden. Und die
Kriminalpolitik setzt mit Augenmass ins Werk, was Strafrecht und
Kriminologie zuvor gemeinsam hervorgebracht haben. (...) Die
Gerechtigkeit aus dem Strafrecht, die Wahrheit aus der Kriminologie
und die praktische Vernunft aus der Kriminalpolitik im abgestimmten
Miteinander - furwahr ein Paradies (...)." Diese Passage stammt aus
einem Aufsatz von Winfried Hassemer aus dem Jahr 2005. Folgt man
seiner Ansicht, so sind die Disziplinen, des Strafrechts, der
Kriminologie und der Kriminalpolitik leicht abgrenzbar und liefern
dennoch mit ihren eigenen Methoden ein funktionales, harmonisches
Ergebnis, ohne das es zu Ubergriffen in den jeweiligen Bereich des
anderen kommt. Doch entspricht diese Aussage der
Lebenswirklichkeit, oder ist sie vielmehr eine Utopie? Im Folgenden
soll das Wirken der einzelnen Disziplinen des Strafrechts, der
Kriminologie und der Kriminalpolitik, unter besonderer
Berucksichtigung der Entwicklung zu einem eigenen Tatbestand der
Nachstellung vorgestellt werden. Den Abschluss der Arbeit bildet
die verfassereigene Stellungnahme in der einerseits die Aussage von
Winfried Hassemer und andererseits der 238 StGB (Nachstellung)
bewertet wird
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