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Vertragliche Vertriebssysteme zwischen Industrie und Handel - wie beispielsweise Ver triebsbindungssysteme, Alleinvertriebssysteme, Vertragshandler- und Warenfranchise systeme - haben in den 1970er Jahren in der Bundesrepublik Deutschland ganz erheb lich an praktischer Bedeutung gewonnen. Sie sind Ausdruck eines grundlegend gewandel ten Verhaltnisses zwischen Industrie- und Handelsuntemehmungen bei der Warendistri bution. In zahlreichen Fallen ist die Konfrontation in den Absatzkanalen industrieller Erzeugnisse einer vertikalen Kooperation gewichen, sind anarchistische Beziehungen durch grundsatzlich partnerschaftliche, abgestimmte Verhaltensweisen in vertikal und haufig zugleich horizontal integrierten Distributionssystemen abgelost worden. Mit dieser Entwicklung gingen erhebliche Anderungen der Rechtsnormen (insbeson dere des Kartellrechts) einher, die solche Vertragssysteme unmittelbar betreffen oder mittel bar beruhren. Auch die diesbezugliche Rechtsprechung hat sich gewandelt. Weitere No vellierungsvorhaben des Kartellrechts werden derzeit diskutiert. Auch das Schrifttum hat seine Aufmerksamkeit in jungster Zeit in starkerem Masse auf die Vertraglichen Vertriebssysteme gerichtet. Eine Analyse dieser Veroffentlichungen offenbart zunachst gewisse Schwierigkeiten bei dem Versuch, die vielfaltigen, standig sich andernden und neu hinzutretenden Erscheinungsformen Vertraglicher Vertriebssy steme in der Praxis terminologisch und typologisch "in den Griff" zu bekommen. Be sondere Schwierigkeiten ergeben sich ferner dadurch, dass die wissenschaftliche Behand lung der Vertraglichen Vertriebssysteme mindestens drei verschiedene Disziplinen, nam lich die Rechtswissenschaften, die Volkswirtschaftslehre und die Betriebswirtschaftslehre tangiert."
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