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UEber die rechtliche und psychiatrische Behandlung jugendlicher
Straftater vor Einfuhrung des Jugendgerichtsgesetzes 1923 und uber
damalige Auffassungen vom Entstehen von Jugendkriminalitat ist
wenig bekannt. Auf der Basis einer detaillierten Analyse von zwei
aufschlussreichen Gutachten des prominenten Psychiaters Ernst Rudin
unter Einbettung in den psychologisch-padagogischen, sozialen,
politischen, psychiatrischen und juristischen Kontext entsteht ein
mehrdimensionales, facettenreiches Bild der Behandlung jugendlicher
Straftater vor 1923 im Vergleich mit der gegenwartigen Situation.
Der Autor kommt zu dem nachdenklich stimmenden Resultat, dass die
Moderne deutlich weniger Fortschritte vorzuweisen hat, als man es
nach rund 100 Jahren wissenschaftlicher und gesellschaftlicher
Entwicklung in Deutschland erwarten koennte.
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