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UEber die rechtliche und psychiatrische Behandlung jugendlicher Straftater vor Einfuhrung des Jugendgerichtsgesetzes 1923 und uber damalige Auffassungen vom Entstehen von Jugendkriminalitat ist wenig bekannt. Auf der Basis einer detaillierten Analyse von zwei aufschlussreichen Gutachten des prominenten Psychiaters Ernst Rudin unter Einbettung in den psychologisch-padagogischen, sozialen, politischen, psychiatrischen und juristischen Kontext entsteht ein mehrdimensionales, facettenreiches Bild der Behandlung jugendlicher Straftater vor 1923 im Vergleich mit der gegenwartigen Situation. Der Autor kommt zu dem nachdenklich stimmenden Resultat, dass die Moderne deutlich weniger Fortschritte vorzuweisen hat, als man es nach rund 100 Jahren wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklung in Deutschland erwarten koennte.
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