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Warum sieht das Grundgesetz keine Sachentscheidungen des Volkes vor? Dem liegen keineswegs die angeblich schlechten "Weimarer Erfahrungen" mit Volksbegehren und Volksentscheid zugrunde. Vielmehr lehnte der Parlamentarische Rat 1948/49 alle Formen direkter Demokratie deshalb ab, weil er im Kalten Krieg der KPD bzw. SED keine Chance geben wollte, sich dieser Instrumente zu bedienen. Uber die junge Bundesrepublik wurde gewissermassen eine "plebiszitare Quarantane" verhangt. Mit dem Ende dieser Kampfposition ist auch die Rason fur jene antiplebiszitaren Entscheidungen entfallen."
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