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Zwischen Privat- und Sozialrecht bestehen viele Schnittstellen. Grundbesitzubertragungen und dabei vereinbarte Versorgungsrechte koennen sich auf Bezug und Hoehe von Sozialleistungen auswirken. Gegenstand der Arbeit ist die praxisrelevante Frage, ob dem Sozialhilfetrager ein Regressanspruch zukommt, wenn ein spaterer Erblasser zunachst seine Immobilie im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unter Vorbehalt eines dinglichen Wohnungsrechts verschenkt hat, dann pflegebedurftig wird und zur Deckung der Pflegeheimkosten Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen muss. Zu den verschiedenen Aspekten dieses Themas sind viele ober- und hoechstgerichtliche Entscheidungen ergangen. Unter Aufbereitung der Judikatur und Einbeziehung der Literaturansichten nimmt der Autor eine eigene Bewertung vor.
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