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Zwischen Privat- und Sozialrecht bestehen viele Schnittstellen.
Grundbesitzubertragungen und dabei vereinbarte Versorgungsrechte
koennen sich auf Bezug und Hoehe von Sozialleistungen auswirken.
Gegenstand der Arbeit ist die praxisrelevante Frage, ob dem
Sozialhilfetrager ein Regressanspruch zukommt, wenn ein spaterer
Erblasser zunachst seine Immobilie im Wege der vorweggenommenen
Erbfolge unter Vorbehalt eines dinglichen Wohnungsrechts verschenkt
hat, dann pflegebedurftig wird und zur Deckung der Pflegeheimkosten
Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen muss. Zu den verschiedenen
Aspekten dieses Themas sind viele ober- und hoechstgerichtliche
Entscheidungen ergangen. Unter Aufbereitung der Judikatur und
Einbeziehung der Literaturansichten nimmt der Autor eine eigene
Bewertung vor.
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