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Die Zusammenstellung der wasserrechtlichen Berufsentscheidungen und
ihre Veroeffentlichung im Heft 26/27 dieser Schriftenreihe hat
grossen An- klang gefunden. Dies ist darauf zuruckzufuhren, dass
einerseits wohl in keinem anderen Rechtsgebiet ein solcher Mangel
an Fachliteratur herrscht und andererseits das Wasserrecht kein
stationares Recht ist, sondern seine Anwendung standig an die
AEnderungen in Natur, Technik und Wirtschaft angepasst werden muss.
Der Auslegung des Gesetzes, die in den Entschei- dungen des
Verwaltungsgerichtshofes und der Obersten Wasserrechts- behoerde
ihren Niederschlag findet, kommt daher besondere Bedeutung zu.
Einer Anregung des OEsterreichischen Wasserwirtschaftsverbandes
fol- gend, hat sich Sektionsrat Dr. P. GRABMAYR in dankenswerter
Weise wieder der Muhe unterzogen, die wichtigsten Entscheidungen
zusammen- zustellen und damit die Sammlung der wasserrechtlichen
Entscheidungen bis einschliesslich 1957 fortzusetzen. Die
notwendige Ordnung in der Wasserwirtschaft fusst auf dem
Wasserrecht und seiner wirklichkeitsnahen Anwendung. Die
vorliegende Schrift gibt hiezu wichtige Hinweise aus der
Spruchpraxis der letzten Jahre und wird daher in gleicher Weise von
den Behoerden wie von allen wasser- wirtschaftlich interessierten
Kreisen begrusst werden. Wien, im September 1958. Dr. Roland B u c
k s c h Geschafts/uhrer des OEsterreichischen
Wasserwirtschaftsverbandes Abkurzungen ABGB. Allgemeines
burgerliches Gesetzbuch Abs. = Absatz Anm. = Anmerkung Art. Artikel
AVG. Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz BGBI.
Bundesgesetzblatt BH. Bezirkshauptmannschaft B.M.f.H.u. W. =
Bundesministerium fur Handel und Wiederaufbau B. M. f. L. u. F.
Bundesministerium fur Land- und Forstwirtschaft BSVG. =
Binnenschiffahrts-Verwal tungsgesetz B.-VG.
Bundes-Verfassungsgesetz BWRG. Bundeswasserrechtsgesetz (1934)
DRGBI. Deutsches Reichsgesetzblatt EGVG. Einfuhrungsgesetz zu den
Verwaltungsverfahrensgesetzen Erkenntnis Erk. Gewerbeordnung GewO.
Juristische Blatter JBI.
Die Sammlung wasserrechtlicher Entscheidungen wurde mit Heft 26/27
fiir den Zeitraum 1949-1952 begonnen, in Heft 36/37 fiir die Jahre
1953-1957 fort- gesetzt, und nunmehr liegt die Zusammenstellung
fiir die Jahre 1958-1968 vor. Sie umfapt also einen Zeitraum von 10
Jahren und beriicksichtigt vor allem die Spruchpraxis, welch sich
auf die im Jahre 1959 erfolgte umfassende Novellierung des
Wasserrechtsgesetzes bezieht. Die Fiille des vorliegenden
Materiales zwang dazu, nur die Entscheidungen des Verwaltungs-,
Verfassungs- und Obersten Gerichtshofes in diese Zusammen- stellung
aufzunehmen und auf die Entscheidungen der Obersten Wasserrechts-
borde zu verzichten, obwohl in diesen immer wieder fiir die Praxis
interessante Erlauterungen und Auslegungen zu finden sind. Die fast
uniiberschaubare F iille des Geschehens am und im Wasser, das
Erken- nen bisher nicht beachteter Zusammenhange - vor allem die
gropraumige Wirk- samkeit wasserwirtschaftlicher Mapnahmen - und
die standig steigenden An- spriiche, 'welche sowohl von der
Bevolkerung als auch von der Wirtschaft an den Wasserkreislauf der
N atur gestellt werden, machen es begreiflich, dap auch die
Rechtsansichten iiber wasserwirtschaftliche T atbestande einer
gewissen Wandlung Unierliegen. Aber auch die immer starker werdende
Forderung nach gesunden Um- weltsbedingungen und nach Erhaltung der
natiirliche.n Lebensvoraussetzungen hat die rechtliche Beurteilung
mitbeeinflufit. Diese Vielfalt der Zusammenhange und die
Wandelbarkeit der Ansichten sind aber auch die Ursache dafiir, dap
eine exakte und vollstandige Erfassung alley Tatbestande im Gesetz
praktisch attsgeschlossen ist. Gerade deshalb war die Spruch-
praxis der Hochstgerichte in wasserrechtlichen Fragen immer schon
von besonderer Bedeutung.
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