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Elektronische Datenscreenings ermoeglichen eine effiziente
Auswertung zunehmend komplexer werdender elektronischer
Datenbestande. Dies macht die Methode auch zur Analyse von
Beschaftigtendaten im Rahmen von Compliance-Untersuchungen
interessant. Hier kollidiert das Informationsinteresse der
Arbeitgeber jedoch mit dem Schutz der Persoenlichkeitsrechte der
Beschaftigten. Diese Arbeit untersucht die Anforderungen an ein
Datenscreening unter besonderer Berucksichtigung des 32d Abs. 3
BDSG in der Fassung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur
Regelung des Beschaftigtendatenschutzes vom 15. Dezember 2010, der
erstmals eine ausdruckliche gesetzliche Spezialregelung fur
automatisierte Datenabgleiche im Beschaftigungsverhaltnis vorsieht.
Der Autor entwickelt Loesungsvorschlage fur einen angemessenen
Ausgleich der widerstreitenden Interessen an effektiver
Korruptionsbekampfung und dem Schutz des Rechts auf informationelle
Selbstbestimmung der Beschaftigten.
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