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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht /
Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht,
Note: 14, Universitat Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Das
europaische Recht hat sich das Freihaltebedurfnis, wie es in
100-jahriger Praxis in Deutschland entwickelt wurde, einverleibt,
verarbeitet und etwas Neues hervor gebracht. Das neue" FHB dient
dem Ziel des unverfalschten Wettbewerbs und schutzt mittelbar die
Mitbewerber, die ihrerseits haufig als Begrundung fur die
Freihaltung eines Zeichens herangezogen werden. Dem neuen
Freihaltebedurfnis wird durch die grosse Anzahl von Markenformen
auf unterschiedlichsten Ebenen Rechnung getragen, wahrend es kaum
beschrankt ist. Die Europaisierung des Markenrechts hat die
deutsche Entwicklung finalisiert und das Freihaltebedurfnis endlich
konkretisiert. Die Rechtsprechung des EuGH entwickelt die dazu
gehorige deutliche Linie im praktischen Umgang. Somit ist die
Problematik von 1874 endlich gelost und die beschreibenden Zeichen
werden anhand nachprufbarer Kriterien hinsichtlich Begrundung,
Rechtfertigung und Umfang freigehalten
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