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Die Gefangenenarbeit ist ein kontrovers diskutiertes Thema des
Strafvollzugs. Im Mittelpunkt der Diskussion um die Wirksamkeit
dieses zentralen Resozialisierungsmittels stand stets die niedrige
Entlohnung. Am 1. Juli 1998 entschied das Bundesverfassungsgericht,
dass die Bemessung des Entgelts fur Pflichtarbeit mit dem
Resozialisierungsgebot nicht zu vereinbaren war. Es gab aber nur
die ausseren Grenzen einer Neuregelung vor. Die Analyse und die
Konsequenzen des Urteils bilden daher den Kern dieser Arbeit.
Moegliche Neuregelungen werden hinsichtlich Verfassungsmassigkeit
und Praktikabilitat untersucht, wobei auch das Ausland und
betriebswirtschaftliche Aspekte ins Blickfeld rucken. Ein
besonderes Augenmerk gilt der Variante einer nicht-monetaren
Anerkennung. Am Ende schlagt der Autor zum einen ein eigenes
Entlohnungsmodell vor. Zum anderen bewertet er die neue, am 1.
Januar 2001 in Kraft getretene Regelung.
Der Umgang mit (Sexual-)Straftatern nach ihrer Entlassung ist seit
langem Gegenstand oeffentlicher Debatten. Die Arbeit stellt das
Institut der Fuhrungsaufsicht umfassend dar. Neben den allgemeinen
Grundlagen werden die wesentlichen Neuerungen und AEnderungen durch
die Reform von 2007 und das Gesetz von 2010 dargelegt, bewertet und
Verbesserungen vorgeschlagen. Ferner wird anhand einer eigenen
statistischen Erhebung die Entwicklung der Fuhrungsaufsicht in der
BRD und den einzelnen Bundeslandern untersucht. Abschliessend
erfolgt eine Zusammenstellung und Bewertung aller
UEbergangskonzepte zum Umgang mit ruckfallgefahrdeten
Sexualstraftatern, die Prufung ihrer Notwendigkeit und der
Rechtmassigkeit als Erganzung bundesrechtlicher Regelungen sowie
das Aufzeigen von Optimierungsmoeglichkeiten.
Prostitution ist in allen groesseren deutschen Stadten eine feste
Erscheinung. Ungeachtet dieser gesellschaftlichen Realitat handelt
es sich dabei jedoch um eine Tatigkeit, die auch in der
Bundesrepublik Deutschland lange Zeit mit gravierenden rechtlichen
Benachteiligungen verbunden war. Vor allem in den 90er Jahren
vollzogen sich grundlegende Reformbemuhungen zur Verbesserung der
rechtlichen Situation Prostituierter. Der Reformprozess fuhrte
schliesslich zum Erlass des Gesetzes zur Regelung der
Rechtsverhaltnisse der Prostituierten vom 20. Dezember 2001
(ProstG). Diese Abhandlung gibt zunachst einen rechtshistorischen
UEberblick zur Prostitution. Einen besonderen Schwerpunkt bildet
sodann die Rechtslage nach In-Kraft-Treten des ProstG am 1. Januar
2002 sowie die Frage, inwieweit dieses Gesetz tatsachlich die
rechtliche Situation Prostituierter verbessern konnte.
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