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Christian Stahl zeigt, dass die Nutzungshaufigkeit von Kommunikationskanalen nur eingeschrankt dazu geeignet ist, den Erfolg von Sportprasentationen zu belegen. Er weist die Legitimitat der normativen Vorgaben des Rundfunkrechtes nach und uberpruft die Geltung dieser Normen fur die Prasentation der 28. Olympischen Sommerspiele 2004.
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