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Die Entwicklung des Rechts der Risikoaufklarung spaltet die im
Medizinrecht tatigen Anwalte ebenso wie die AErzteschaft in Lager.
Beklagt wird einerseits eine nach wie vor ungenugende Bereitschaft
der AErzte, Patienten uber die mit medizinischer Behandlung
verbundenen Risiken und Gefahren aufzuklaren. Beklagt wird
andererseits eine ausgeuferte Rechtsprechung, die im Bereich der
Medizin noch Risiken fur aufklarungspflichtig halte, die weit
unterhalb der Schwelle von jedermann allgemein in Kauf genommener
Risiken liege. Die Beitrage liefern neben einer Analyse der
bisherigen Rechtsentwicklung Anregungen fur die Rechtsanwendung und
Rechtsfortbildung.
Die Diskussion um Silikon, Amalgam und Palladium als Ursache fUr
eine Vielzahl von Erkrankungen macht seit einiger Zeit
Schlagzeilen. Blutarz neimittel und Implantate aus Kunststoff
bergen Infektionsrisiken. Armeimittelzwischenfalle und solche mit
Medizinprodukten stehen immer wieder im Brennpunkt aktueller
offentlicher Diskussionen. Dabei zeigen sich oft erhebliche
Informationsdefizite und deutliche Diskrepanzen zwischen der
Diskussion in der Fachwelt und der in den allgemein zugang lichen
Medien gefiihrten Auseinandersetzung. Kennzeichnend fur den Dis
kurs ist sein reflexartiger Charakter und seine interessengeleitete
Form. Der Umgang mit dem Gefahrenpotential kann nicht ohne Konse
quenzen fur die herkommliche Haftung des pharmazeutischen Unterneh
mens und des Arztes als Anwender bleiben. Wichtig erscheint ein
inter disziplinarer Dialog, der zwar konkrete Zwischenfalle
analysiert, sich aber gleichzeitig vergegenwartigt, dass die
Aufarbeitung von Fehlentwicklungen sowohl der Gefahrenvorsorge als
auch der Verteilung von Lasten im Scha densfalle dienen muss.
Gesundheitsschaden infolge von Sicherheits- und Anwendungsfehlern
belasten zwar vornehmlich Patienten und die Sozial
versicherungstrager. Zugleich stellen sie aber fUr Arzt, Hersteller
und deren Versicherer ein Risiko dar. Dies abzuschatzen, rechtlich
einzuordnen und, wo notig, Mangel aufzuzeigen und
Verbesserungsvorschlage zu un terbreiten, war zentrale Aufgabe des
VTI. Kolner Symposiums der Arbeits gemeinschaft Rechtsanwalte im
Medizinrecht e. V. mit dem Generalthema, Armeimittel und
Medizinprodukte - Neue Risiken fUr Arzt, Hersteller und
Versicherer." Die neue PHOENIX-Datenbank enthalt bezogen auf den
Zeitraum 1. 1. 1990 - 11. 7. 1996 ca. 88. 000 Berichte uber
Verdachtsfalle von uner wunschten Armeimittelauswirkungen in
Deutschland."
Das Gesundheitsstrukturgesetz 1993 hat fur alle wesentlichen
Bereiche der arztlichen Behandlung eine strikte Budgetierung der
notwendigen medizinischen Leistungen eingefuhrt. Leit- bild des
Gesetzgebers war die Kostendampfung. Die Beitrage widmen sich der
Frage, ob und inwieweit unter Budgetzwangen die Einhaltung der
notwendigen medizinischen Standards bei Kassenpatienten noch zu
gewahrleisten ist. Welche Entwick- lungen sind hier zu erwarten?
Welche Konsequenzen ergeben sich aus einer nicht mehr ausreichenden
Finanzierbarkeit notwendiger Leistungen? Welche
verfassungsrechtlichen Anfor- derungen mussen erfullt sein, um
Budgets zu rechtfertigen? Diese und weitere fur Arzte,
Rechtsanwalte und Patienten, Krankenkassen, Haftpflichtversicherer
und Gesetzgeber wichtigen Fragen werden behandelt.
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