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Die Entwicklung des Rechts der Risikoaufklarung spaltet die im Medizinrecht tatigen Anwalte ebenso wie die AErzteschaft in Lager. Beklagt wird einerseits eine nach wie vor ungenugende Bereitschaft der AErzte, Patienten uber die mit medizinischer Behandlung verbundenen Risiken und Gefahren aufzuklaren. Beklagt wird andererseits eine ausgeuferte Rechtsprechung, die im Bereich der Medizin noch Risiken fur aufklarungspflichtig halte, die weit unterhalb der Schwelle von jedermann allgemein in Kauf genommener Risiken liege. Die Beitrage liefern neben einer Analyse der bisherigen Rechtsentwicklung Anregungen fur die Rechtsanwendung und Rechtsfortbildung.
Das Gesundheitsstrukturgesetz 1993 hat fur alle wesentlichen Bereiche der arztlichen Behandlung eine strikte Budgetierung der notwendigen medizinischen Leistungen eingefuhrt. Leit- bild des Gesetzgebers war die Kostendampfung. Die Beitrage widmen sich der Frage, ob und inwieweit unter Budgetzwangen die Einhaltung der notwendigen medizinischen Standards bei Kassenpatienten noch zu gewahrleisten ist. Welche Entwick- lungen sind hier zu erwarten? Welche Konsequenzen ergeben sich aus einer nicht mehr ausreichenden Finanzierbarkeit notwendiger Leistungen? Welche verfassungsrechtlichen Anfor- derungen mussen erfullt sein, um Budgets zu rechtfertigen? Diese und weitere fur Arzte, Rechtsanwalte und Patienten, Krankenkassen, Haftpflichtversicherer und Gesetzgeber wichtigen Fragen werden behandelt.
Die Diskussion um Silikon, Amalgam und Palladium als Ursache fUr eine Vielzahl von Erkrankungen macht seit einiger Zeit Schlagzeilen. Blutarz neimittel und Implantate aus Kunststoff bergen Infektionsrisiken. Armeimittelzwischenfalle und solche mit Medizinprodukten stehen immer wieder im Brennpunkt aktueller offentlicher Diskussionen. Dabei zeigen sich oft erhebliche Informationsdefizite und deutliche Diskrepanzen zwischen der Diskussion in der Fachwelt und der in den allgemein zugang lichen Medien gefiihrten Auseinandersetzung. Kennzeichnend fur den Dis kurs ist sein reflexartiger Charakter und seine interessengeleitete Form. Der Umgang mit dem Gefahrenpotential kann nicht ohne Konse quenzen fur die herkommliche Haftung des pharmazeutischen Unterneh mens und des Arztes als Anwender bleiben. Wichtig erscheint ein inter disziplinarer Dialog, der zwar konkrete Zwischenfalle analysiert, sich aber gleichzeitig vergegenwartigt, dass die Aufarbeitung von Fehlentwicklungen sowohl der Gefahrenvorsorge als auch der Verteilung von Lasten im Scha densfalle dienen muss. Gesundheitsschaden infolge von Sicherheits- und Anwendungsfehlern belasten zwar vornehmlich Patienten und die Sozial versicherungstrager. Zugleich stellen sie aber fUr Arzt, Hersteller und deren Versicherer ein Risiko dar. Dies abzuschatzen, rechtlich einzuordnen und, wo notig, Mangel aufzuzeigen und Verbesserungsvorschlage zu un terbreiten, war zentrale Aufgabe des VTI. Kolner Symposiums der Arbeits gemeinschaft Rechtsanwalte im Medizinrecht e. V. mit dem Generalthema, Armeimittel und Medizinprodukte - Neue Risiken fUr Arzt, Hersteller und Versicherer." Die neue PHOENIX-Datenbank enthalt bezogen auf den Zeitraum 1. 1. 1990 - 11. 7. 1996 ca. 88. 000 Berichte uber Verdachtsfalle von uner wunschten Armeimittelauswirkungen in Deutschland."
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