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Die Entwicklung des Rechts der Risikoaufklarung spaltet die im
Medizinrecht tatigen Anwalte ebenso wie die AErzteschaft in Lager.
Beklagt wird einerseits eine nach wie vor ungenugende Bereitschaft
der AErzte, Patienten uber die mit medizinischer Behandlung
verbundenen Risiken und Gefahren aufzuklaren. Beklagt wird
andererseits eine ausgeuferte Rechtsprechung, die im Bereich der
Medizin noch Risiken fur aufklarungspflichtig halte, die weit
unterhalb der Schwelle von jedermann allgemein in Kauf genommener
Risiken liege. Die Beitrage liefern neben einer Analyse der
bisherigen Rechtsentwicklung Anregungen fur die Rechtsanwendung und
Rechtsfortbildung.
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