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Psychopathologie wird dadurch zur interdisziplinaren Wissenschaft,
dass sie spezifisch psychopathologische Fragen, wie die nach der
Schuldfahigkeit, systematisch beantworten kann. Bislang
unterstellten psychiatrische Phanomenologen quasi-objektive,
"reine" Inhalte geistiger Art ("Wesensschau"), die nur beschrieben,
in ihrer grenzenlosen Vielfalt aber systematisch erfasst werden
konnen. Gleichwohl wurden sie den im forensischen Dialog
eingefuhrten Begriffen zugrundegelegt. Erkenntnistheoretische
Besinnung geht von Kant aus und zeigt, dass Phanomene dem Erkennen
nicht fertig vorgegeben sind, sondern (in der Sprache) hergestellt
werden. Erst durch Untersuchung der Herstellungsprinzipien wird
Phanomenologie formalisiert und Psychopathologie - mit den uber
ihre praktische Brauchbarkeit entscheidenden Kontrollmoglichkeiten
- systematisch. Das Buch tragt den Entwicklungen der letzten 15
Jahre auf dem Gebiet der forensischen Psychiatrie Rechnung. Es
erfullt die Funktion eines grundlegenden Lehrbuches der
gerichtlichen Psychologie und Psychiatrie.
In Band 1 "Verantwortlichkeit, Personlichkeit und Erleben" und Band
2 "Das strukturale System der Psychopathologie" der "Beitrage zur
Psychopathologie" hat der Verfasser die theoretischen Grundlagen
dargelegt, auf denen im nun- mehr vorliegenden Band 3 "Die
strukturale Psychopathologie in der Praxis der Gerichtspsychiatrie"
die Anwendung dieser psychologischen Kenntnisse bei der praktischen
Tatigkeit des psychiatrischen Sachverstandigen vor Gericht aufbaut.
Mit der Darstellung von Theorie und Praxis der zentralen Probleme
der psychiatrischen Begutachtung im Strafrecht bilden die 3 Bande
ein ge- schlossenes Ganzes, sie sind aber so konzipiert, daB jeder
Band, auch fUr sich gelesen, verstandlich bleibt. Mit der
"Strukturalen Psychopathologie in der Praxis der Gerichtspsychia-
trie" wendet sich der Verfasser in erster Linie an die
psychiatrischen Gutachter selbst, an Richter, Strafverteidiger und
Staatsanwalte. Aber uber diesen speziel- len Interessentenkreis
hinaus wendet sich das Gesamtwerk an alle "Psychowis-
senschaftler", denn es bietet, insbesondere mit seinem zweiten
Band, eine in sich geschlossene Konzeption der Psychopathologie,
die weit uber das forensi- sche Anwendungsgebiet hinausgeht und fUr
die wissenschaftliche Psychiatrie an sich von grundlegender
Bedeutung ist. In dem hier vorgelegten dritten Band erlautert der
Verfasser zunachst aus seiner Sicht das System des Strafrechts,
soweit er dessen Kenntnis als unerlaBli- che Voraussetzung fUr
sachbezogene gutachtliche Aussagen des psychiatrischen
Sachverstandigen ansieht. Eine autonome Entscheidungsfahigkeit des
Individu- urns wird im Strafrecht als "Schuldfahigkeit"
unterstellt, von dieser Vorausset- zung mllS der Sachverstandige
ausgehen, - mag er sie gut heiBen oder nicht.
1m Titel dieses Buches ist von Personlichkeit und Erleben die Rede.
Es geht urn Begriffe, die sich von selbst zu verstehen scheinen,
ebenso wie der Begriff der Verantwortlichkeit und der Begriff der
Normalitat. Der Schein trUgt. Der Psychiater, der von den Gerichten
herangezogen wird, urn als Sachverstandiger zu diesen Begriffen
Stellung zu nehmen, erfahrt bald, d hier in Wirklichkeit eine gro e
Begriffsverwirrung herrscht. Als ob es eine stillschweigende
Vereinbarung gabe, wird darUber wenig gesprochen. Dies ist ganz
erstaunlich, da die Gerichte sehr oft psychiatrische
Sachverstandige heranziehen. Noch erstaunlicher ist, d diese
Unklarheit in den begrifflichen Anfangsgrtinden keine Fol. gen hat,
die den einen oder andern beunruhigen. Deshalb soli hier versucht
werden, Interesse flir diesen Bereich der gesellschaftlichen
Angelegenheiten zu wecken. Da die zuktinftige Rechtsgestaltung
wesentlich von der Auslegung dieser Begriffe mitbestimmt wird,
hangt flir aile sehr viel davon ab, welche Meinungen dazu sich
durchsetzen wer. den. Die Frage, wer in welchem Sinne tiber diese
Begriffe Einflu auf das gesellschaft. liche Leben nehmen wird, geht
jeden etwas an. Dabei liegt es nahe, den Psychiater zuerst einmal
zu fragen, ob es tiberhaupt brauchbare Defmitionen von,
Personlichkeit" und "Erleben" gibt. Urn diese Begriffe
unmiliverstandlich zu defmieren, ist ailerdings eine methodische
Einstellung notig, bei der konsequent zwischen Form und Inhalt
psychologischer und psychopathologischer Gegebenheiten
unterschieden wird. Wird diese Unterscheidung gemacht, dann
entfallt die Unbestimmtheit der wechselseitigen Beziehungen
zwischen den Begriffen Verantwortlichkeit, Personlichkeit und
Erleben in eben dem M e, in dem die Begriffe Form und Inhalt selbst
klar und bestimmt hervortreten."
Der psychische Befund ist Bestandteil jeder psychiatrischen
Krankengeschichte und jedes Gutachtens. WAhrend fA1/4r
A"rzte/Gutachter die Frage, wie ein solcher Befund zu erstellen
bzw. darzustellen ist, von vorrangigem Interesse sein dA1/4rfte,
geht es fA1/4r Patienten wie fA1/4r jeden, der beruflich oder
privat etwas damit zu tun hat, um das VerstAndnis und um eine
angemessene EinschAtzung desselben. In diesem Buch werden zunAchst
die Grundlagen diskutiert, dann die 4 Dimensionen des psychischen
Befundes systematisch erArtert: a) Wahn und Halluzination
(VerrA1/4cktheit); b) GedAchtnisstArung, Ratlosigkeit, Demenz
(Verworrenheit); c) Schwachsinn und Psychopathie; d) NormalitAt. Es
liegt damit eine in sich abgeschlossene Darstellung der
Psychopathologie vor.
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