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Das Arbeitsrecht gewinnt in der juristischen Ausbildung zunehmend an Bedeutung. Ebenso wenig wie in anderen Rechtsgebieten genA1/4gt im Arbeitsrecht das bloAe Lernen des Stoffes, wenn man ihn nicht in eine FalllAsung umsetzen kann. Im vorliegenden Buch werden Standard-Probleme am Fall behandelt, wie sie dem Studenten in der Wahlfach-Klausur, aber auch - im Individualarbeitsrecht - als Teil der Pflichtfachklausur Zivilrecht, hAufig begegnen. Das Werk enthAlt anhand von exemplarischen FAllen eine Einarbeitung in die LAsung arbeitsrechtlicher FAlle fA1/4r Studenten von mittleren Semestern an und zur Wiederholung fA1/4r Examenskandidaten. Die Neuauflage berA1/4cksichtigt insbesondere die Auswirkungen der Schuldrechtsreform auf das Arbeitsrecht. Der erste Teil enthAlt allgemeine Hinweise zur Methodik der Fallbearbeitung, insbesondere im Arbeitsrecht. Der zweite Teil befasst sich mit der EinA1/4bung in die Fallbearbeitung. Zu jeder FalllAsung gehAren aufbautechnische VorA1/4berlegungen und weiterfA1/4hrende Hinweise. Zu den Kernfragen werden Aufbauschemata vorgeschlagen.
1. 1 Die Arbeit def Berichtsgruppe VI 1. 1. 1 Die Ausgangslage Die 1991 auf Empfehlung des Wissenschaftsrates gegriindete Kommission ftir die Erforschung des sozialen und politischen Wandels in den neuen Bun- desHindern e. V. (KSPW) solI vor allem den TransformationsprozeB in den neuen Bundesliindern erforschen und die Entwicklung der Sozialwissen- schaften im engeren Sinne in den neuen Bundesliindern fOrdern ( 1 Abs. 1 der Satzung). Diese Aufgabe ist die KSPW in einer ersten Forschungs- und Forderphase (1992) durch die Vergabe, Betreuung und Veroffentlichung von 150 sog. Kurzstudien, d. h. kleiner empirischer Projekte, angegangen. In einer zweiten Phase (1993 bis 1994) wurden 60 groBere Projekte erarbeitet. In der dritten Forschungs- und Forderphase (1994 bis 1996) wurden sechs zusammenfassende thematische Berichte tiber den TransformationsprozeB durch jeweils eigene Berichtsgruppen erarbeitet. Der ursprtinglich vorgese- hene AbschluBtermin (31. 12. 1996) muBte auf den 30. 6. 1996 vorverlegt wer- den. 1. 1. 2 Die Berichtsgruppe im Rahmen der Arbeit der KSPW In den ersten beiden Forderphasen wurden - entsprechend der sozialwissen- schaftlichen Ausrichtung der KSPW - Fragen der Umgestaltung der Rechts- ordnung nur am Rande angesprochen. Es erwies sich jedoch, daB die nor- mativen und institutionellen Probleme des Umwandlungprozesses eine er- hebliche Bedeutung haben, und sie daher nicht ausgeklammert werden kon- nen. Dieser Erkenntnis folgend wurde 1993 beschlossen, mit den normativen und institutionellen Fragen der Umwandlung der Arbeits- und Sozialord- nung eine eigene Berichtsgruppe zu betrauen. Die Berichtsgruppe hat sich Anfang 1994 zusammengefunden, ihr Arbeitskonzept ist am 29. 4.
Die KSPW (Kommission zur Erforschung des soziaJen und politischen Wan- dels) will den TransformationsprozeB in den neuen BundesHindern umfas- send dokumentieren und analysieren. Mit dieser Aufgabe sind sechs Be- richtsgruppen betraut, von denen sich speziell die Berichtsgruppe VI mit dem Wandel der Arbeits- und Sozialordnung in den neuen Bundeslandern befaBt. Dabei stehen rechtliche und institutionelle Fragen im Mittelpunkt. Zur vertiefenden Behandlung von sozialrechtlichen Fragen des Trans- formationsprozesses hat die Berichtsgruppe bereits am 15. und 16. Novem- 1 ber 1994 ein Colloquium in Berlin abgehalten. Urn auch zu einigen ausgewahlten Bereichen des Arbeitsrechts einen intensiveren Gedankenaustausch zwischen den mit Transformationsfragen befaBten Teilnehmern aus Industrie, Gerichtsbarkeit, Ministerien, Verban- den und Gewerkschaften sowie der Wissenschaft zu ermoglichen, hat die Berichtsgruppe VI am 7. und 8. November 1995 in Halle ein arbeitsrechtli- ches Colloquium veranstaltet. Aus der Vielzahl der arbeitsrechtlichen Fragen des Transformationspro- zesses wurden einige zentrale Themen herausgegriffen. Nach einer EinfUh- 2 3 rung in die Thematik der Veranstaltung setzen sich Holand und Schlachterl mit Transformationsproblemen im kollektiven Arbeitsrecht auseinander. Fur 5 6 Fragen des Kundigungsrechts konnte neben Oetker mit Ascheid ein Mit- glied des Senats des Bundesarbeitsgerichts gewonnen werden, der fUr die einschlagigen Fragen zustandig war und ist. Ein Beitrag zum Arbeitsschutz- 7 recht von Breuer rundete die Thematik abo Siehe von Maydell (Hrsg.), Transformation der Sozialordnung in den neuen Bundesliin- dem, Graue Reihe 95 -05, Berlin 1995. 2 Siehe den nachfolgenden Beitrag von Wank, S. II. 3 Siehe den Beitrag von Holand, S. 23.
Das Verhaltnis von Arbeitsrecht und Zivilrecht in Japan und Deutschland war Thema des siebten gemeinsamen Symposiums der Japanisch-Deutschen Gesellschaft fur Arbeitsrecht und ihrer deutschen Schwestergesellschaft, der Deutsch-Japanischen Gesellschaft fur Arbeitsrecht am 3. und 4. September 2012 an der Universitat Meiji, Tokyo. Den Ausgangspunkt des Austauschs bildeten die in diesem Band versammelten Referate. Die Vortrage der japanischen Referenten geben nicht nur Auskunft uber neue Entwicklungen in Japan, sie informieren zudem uber Grundzuge des japanischen Zivil- und Arbeitsrechts. Der Rechtsvergleich zwischen Japan und Deutschland gibt wertvolle Erkenntnisse fur die Fortentwicklung des Arbeitsrechts. Die gesellschaftlichen Herausforderungen, vor denen Japan und Deutschland stehen, sind in vielem ahnlich.
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