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The discoveries of new superconducting materials, most of them
during the last 30 years, have served very much as the context for
further developments in theory which continue to the present. In
many of these cases, the observations of superconductivity in new
materials were completely unexpected and therefore may be regarded
as real discoveries. Even the most visible progress, which followed
a search using, to some extent, conventional wisdom, was finally
rather unexpected - the discovery of high-Tc superconductivity in
copper oxides.
Die 18. Auflage wurde auf den Stand vom Sommer 1993 gebracht. Insbesondere wurden mehr Zahlen aus den Wirtschaftsbereichen Gesamtdeutschlands geboten (Bruttoinlandsprodukt, Bruttosozialprodukt, Volkseinkommen, Bevoelkerung, Arbeitsmarkt, Gewerkschaften, usw.). Auf Kreditkarten und Reiseschecks wurde starker eingegangen. Die Scheck- und Wechselformulare wurden ausgetauscht. Die neuen Betrage im Zivilprozessrecht wurden berucksichtigt. Die neuen Kundigungsfristen bei den Arbeitsverhaltnissen lagen vor einem Jahr noch nicht vor, sie konnten daher nur angedeutet werden.Bei der Sozialversicherung wurde ausser den Zahlenwerten des Jahres 1993 insbesondere auch das Gesundheitsstrukturgesetz vom 21. 12.1992 berucksichtigt. Die Pflegeversicherung konnte nur angedeutet werden.Steuerrechtlich wurde das Buch auf den Stand von 1993 gebracht. Der ab 1995 zu erhebende Solidaritatszuschlag nach dem Foederalen Konsolidierungs-Programm und die Entscheidung des Bundesverfasssungsgerichts bezuglich Existenzminimum wurden berucksichtigt, ebenfalls die ab 1995 geltenden Bestimmungen fur die Vermoegenssteuer.Auch die Europaische Union (EU) - bisher Europaische Gemeinschaft (EG) - wurde nach dem Stand 1993 berucksichtigt.
1. Rechtsbegriff Unter Recht versteht man das Recht im objektiven Sinne und das Recht im sub- jektiven Sinne. a) Recht im objektiven Sinne Als Recht im objektiven Sinne bezeichnet man die Gesamtheit aller Vorschriften, die auf bestimmten Rechtsgebieten (z.B. Recht des Burgerlichen Gesetzbuches, Arbeitsrecht) gelten und die das Zusammenleben der Menschen regeln. Ein Mensch, der allein auf einer Insel wohnt, braucht kein Recht. Erst das Zusammenleben der Menschen macht das Vorhandensein einer Rechtsordnung, an die sich alle zu halten ha- ben, notwendig. Ausser den Rechtsvorschriften, deren Beachtung allgemein erzwungen werden kann, gibt es noch andere Regeln ftir das menschliche Zusammenleben. Religioese Vorschriften, z.B. die Zehn Gebote, sind im sakularisierten (verwelt- lichten) Staat kein Recht im objektiven Sinne, sondern moralische Verpflich- tungen 1), d.h. Moralgebote des einzelnen Burgers. Fur den einzelnen gelten viel- fach unterschiedliche Grundsatze der Sittlichkeit!). Beispielsweise halt mancher Einbrecher den Einbruchdiebstahl nicht ftir unmoralisch. Wenn bei allen Staats- burgern die Moralgebote gleich verpflichtend stark waren, koennte auf viele Rechts- vorschriften verzichtet werden. Allgemein stimmen aber Recht und Sittlichkeit uberein. Beispiel: Von den meisten Menschen wird ein Diebstahl fremden Gutes als unmoralisch ange- sehen, auch wenn sie gar nicht wissen, dass ausgerechnet im 242 des Strafgesetzbuches fur denjenigen, der eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, dieselbe sich rechtswidrig zuzueignen eine Freiheitsstrafe angedroht ist. Es gibt aber auch Falle, bei denen Recht und die allgemeine Moralauffassung nicht ubereinstimmen.
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