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The discoveries of new superconducting materials, most of them
during the last 30 years, have served very much as the context for
further developments in theory which continue to the present. In
many of these cases, the observations of superconductivity in new
materials were completely unexpected and therefore may be regarded
as real discoveries. Even the most visible progress, which followed
a search using, to some extent, conventional wisdom, was finally
rather unexpected - the discovery of high-Tc superconductivity in
copper oxides.
This book presents superconductivity in this materials context and
displays some of the underlying simplicity in the materials record
that provided fuel for the theoretical developments. Not only is
the phenomenon deeply interesting, the metallic systems where it
plays out are as well, and superconductivity gives a very
interesting window from which to view the nature of electrically
conducting materials. The level is not advanced, yet allows the
serious reader to access the current developments in the
literature.
Addresses in detail the exciting developments after 1980.
Demonstrates that progress in superconductivity is to a large
extent due to progress in materials synthesis and
characterization.Gateway to the current developments in the
literature.
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Die 18. Auflage wurde auf den Stand vom Sommer 1993 gebracht.
Insbesondere wurden mehr Zahlen aus den Wirtschaftsbereichen
Gesamtdeutschlands geboten (Bruttoinlandsprodukt,
Bruttosozialprodukt, Volkseinkommen, Bevoelkerung, Arbeitsmarkt,
Gewerkschaften, usw.). Auf Kreditkarten und Reiseschecks wurde
starker eingegangen. Die Scheck- und Wechselformulare wurden
ausgetauscht. Die neuen Betrage im Zivilprozessrecht wurden
berucksichtigt. Die neuen Kundigungsfristen bei den
Arbeitsverhaltnissen lagen vor einem Jahr noch nicht vor, sie
konnten daher nur angedeutet werden.Bei der Sozialversicherung
wurde ausser den Zahlenwerten des Jahres 1993 insbesondere auch das
Gesundheitsstrukturgesetz vom 21. 12.1992 berucksichtigt. Die
Pflegeversicherung konnte nur angedeutet werden.Steuerrechtlich
wurde das Buch auf den Stand von 1993 gebracht. Der ab 1995 zu
erhebende Solidaritatszuschlag nach dem Foederalen
Konsolidierungs-Programm und die Entscheidung des
Bundesverfasssungsgerichts bezuglich Existenzminimum wurden
berucksichtigt, ebenfalls die ab 1995 geltenden Bestimmungen fur
die Vermoegenssteuer.Auch die Europaische Union (EU) - bisher
Europaische Gemeinschaft (EG) - wurde nach dem Stand 1993
berucksichtigt.
1. Rechtsbegriff Unter Recht versteht man das Recht im objektiven
Sinne und das Recht im sub- jektiven Sinne. a) Recht im objektiven
Sinne Als Recht im objektiven Sinne bezeichnet man die Gesamtheit
aller Vorschriften, die auf bestimmten Rechtsgebieten (z.B. Recht
des Burgerlichen Gesetzbuches, Arbeitsrecht) gelten und die das
Zusammenleben der Menschen regeln. Ein Mensch, der allein auf einer
Insel wohnt, braucht kein Recht. Erst das Zusammenleben der
Menschen macht das Vorhandensein einer Rechtsordnung, an die sich
alle zu halten ha- ben, notwendig. Ausser den Rechtsvorschriften,
deren Beachtung allgemein erzwungen werden kann, gibt es noch
andere Regeln ftir das menschliche Zusammenleben. Religioese
Vorschriften, z.B. die Zehn Gebote, sind im sakularisierten
(verwelt- lichten) Staat kein Recht im objektiven Sinne, sondern
moralische Verpflich- tungen 1), d.h. Moralgebote des einzelnen
Burgers. Fur den einzelnen gelten viel- fach unterschiedliche
Grundsatze der Sittlichkeit!). Beispielsweise halt mancher
Einbrecher den Einbruchdiebstahl nicht ftir unmoralisch. Wenn bei
allen Staats- burgern die Moralgebote gleich verpflichtend stark
waren, koennte auf viele Rechts- vorschriften verzichtet werden.
Allgemein stimmen aber Recht und Sittlichkeit uberein. Beispiel:
Von den meisten Menschen wird ein Diebstahl fremden Gutes als
unmoralisch ange- sehen, auch wenn sie gar nicht wissen, dass
ausgerechnet im 242 des Strafgesetzbuches fur denjenigen, der eine
fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt,
dieselbe sich rechtswidrig zuzueignen eine Freiheitsstrafe
angedroht ist. Es gibt aber auch Falle, bei denen Recht und die
allgemeine Moralauffassung nicht ubereinstimmen.
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