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Das deutsche und das europaische Recht enthielten bis vor kurzem
keine besonderen Regelungen fur Insolvenzverfahren von
Konzernunternehmen. Dies war durchaus uberraschend, da eine
Vielzahl von Unternehmen konzernverbunden ist. Durch den
Zusammenbruch grosser Traditionskonzerne regte sich in der Praxis
Widerstand und der Gesetzgeber wurde auf den Plan gerufen. Der
Autor legt dar, dass eine Kodifikation konzerninsolvenzrechtlicher
Vorschriften notwendig ist. Sodann erfolgt eine ausfuhrliche
Darstellung und Untersuchung der Reformuberlegungen bzw.
Reformprozesse. Abschliessend wird unter Berucksichtigung der
daraus gewonnenen Erkenntnisse ein eigenes Loesungsmodell zur
Bewaltigung von Konzerninsolvenzen aufgezeigt.
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