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Unter dem wachsenden Kostendruck im Krankenhaus wird die Effizienz der Leistungserbringung immer wichtiger. Dabei spielt die IT eine zunehmend bedeutsamere Rolle. Sie ist inzwischen ein nicht mehr wegzudenkendes Werkzeug fur die Unterstutzung der Leistungsprozesse mit Dokumentations-, Kommunikations-, Steuerungs- und Optimierungsaufgaben. Das Management im Krankenhaus hat, bis auf wenige Ausnahmen, meist Defizite im Wissen um neue Methoden und Verfahren zur Steuerung der IT. Diese Lucke versucht das Buch zu schliessen. Von Praktikern geschrieben, gibt das Buch der Klinikleitung ein Methoden- und Verfahrensset an die Hand, mit dessen Hilfe die IT professionell gemanagt werden kann. Diese Hilfsmittel wurden von Profis und Innovationstragern der deutschen Kliniklandschaft aus der Sprache der IT in die Sprache des Managements transferiert."
Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1, Alpen-Adria-Universitat Klagenfurt (Fakultat fur Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschrankter Haftung(GmbH) sind Kapitalgesellschaften. Fur die Haftung der Kapitalgesellschaften steht das Gesellschaftsvermogen zur Verfugung. Bei der Grundung einer Kapitalgesellschaft setzt sich das Grundkapital (Stammkapital) aus den Einlagen der Gesellschafter bzw. der Aktionare zusammen. In welcher Form auch immer eine wirtschaftliche Einheit tatig wird, eine gesunde finanzielle Basis stellt jedenfalls eine Voraussetzung fur die Vertrauensbildung und somit den wirtschaftlichen Erfolg dar. Um eine Mindestfinanzbasis fur Kapitalgesellschaften zu gewahrleisten, gibt es unter anderem die Regelung der Kapitalaufbringung. Die Vorschriften zur Kapitalaufbringung verfolgen das Ziel, den Gesellschaftsglaubigern eine Garantie zu liefern, dass die festgelegte Vermogensmasse auch tatsachlich in die Sphare der Gesellschaft gelangt ist. Unter einer Kapitalerhohung versteht man eine Information an den Markt, dass der Gesellschaft - zu einem Zeitpunkt nach der Grundung - Geld zugeflossen ist. Eine besondere Bedeutung kommt in diesem Kontext der nach 10 Abs 3 GmbHG und 29 Abs 1 AktG vorgeschriebenen Bankbestatigung zu. Kommt es nach der Grundung bei einer Kapitalgesellschaft zu einer Insolvenz, wird vom Masseverwalter sehr oft jene Bank als moglicher Haftungsadressat gesehen, welche die Bankbestatigung ausgestellt hat. Hauptgrund dafur ist, dass bei einer Bejahung der Bankenhaftung die Einbringung der Mittel deutlich einfacher ist als bei der Geltendmachung der Haftungsanspruche gegen einen Geschaftsfuhrer, Grunder oder Gesellschafter. Fur das Kreditinstitut gilt es, im Rahmen der Ausstellung die eigene Haftung abzusichern. An diesem Punkt setzt diese Arbeit an und liefert eine Darstellung der betreffenden Rechtslage. Es wird inhaltlich auf die Bankbest
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