|
Showing 1 - 7 of
7 matches in All Departments
Dieses Buch befasst sich mit der Wirkung Richard Wagners und
Friedrich Nietzsches auf die Ideologien der radikalen Rechten, die
in der einen oder anderen Form Eingang in die Sammlungsbewegung des
Nationalsozialismus gefunden haben. Es konzentriert sich also auf
die Rezeption durch die intellektuelle Rechte des Kaiserreichs und
der Weimarer Republik, die zur Analyse des Nationalsozialismus wie
der neuen Rechten durch die Erhellung der Vorgeschichte der
Ideologien beiträgt. Zwei Kapitel widmen sich dem theoretischen
Werk Wagners und dem Werk Nietzsches und den Beziehungen der beiden
Leitfiguren des späten 19. Jahrhunderts untereinander.
Die mit diesem Band vorgelegten Beitrage verbindet zunachst ein au
erer Anla, der allerdings auf eine Reihe inhaltlicher Aspekte
verweist. Mit Ausnahme des (mtindlichen) Diskussionsbeitrags von S.
N. Eisenstadt handelt es sich urn Referate, die zum internatio
nalen Symposion "The Evolution of the Modern State in Diffe rent
Social Formations" vorgelegt worden waren. Dieses Sym posion - von
der Stiftung Volkswagenwerk und der UNESCO ge meinsam finanziert -
fand vom 23. 2. - 27. 2. 1981 in der Herzog August-Bibliothek
Wolfenbtittel statt, die zusammen mit einer Projektgruppe an der
Universitat Hannover (S. Breuer, H. -P. Schneider, H. Treiber, M.
Walther, H. Wunder) die Vorberei tung und Organisation der Tagung
tibernommen hatte. Das Symposion gliederte sich in drei miteinander
verkntipfte Diskussionsschwerpunkte, die den Bezug zu einigen der
gegen wartig sich abzeichnenden Forschungstendenzen herzustellen
versuchten. Wenn sich auch die meisten Arbeiten, die die Ent
stehung des modernen Staates thematisieren, durch eine "in der
Natur der Sache" liegende (West-) Europa-Zentriertheit aus
zeichnen, so lassen sich doch gerade bei den jtingsten Versu chen
auf diesem Forschungsgebiet einige bemerkenswerte und folgenreiche
Trends beobachten, die eine angemessene Behand lung der
Fragestellung ktinftig zu beachten hat: 1. Die Versuche, die
Abfolge der (politischen, wirtschaftli chen, sozio-kulturellen)
okzidentalen Ordnungsfiguratio nen, insbesondere den Obergang (bzw.
sozialen Wandel) von traditionalen zu modernen Strukturen zu
analysieren, haben durch die Einbeziehung mehrerer aufeinander
bezogener Ana lyseebenen (wie politische, okonomische und soziale
Struk tur) ein Ausma an Komplexitat erreicht, das eine inter
disziplinare Vorgehensweise notwendig macht."
Der technische Ausbau umfasst die Gesamtheit der technischen
Einrichtungen eines Gebaudes, die wesentlich fur dessen Nutzbarkeit
sind. Das Buch enthalt praxisnahe Ubungsaufgaben aller
Schwierigkeitsgrade und deren Losungen aus dem Bereich des
Technischen Ausbaus. Es ist in Studium unentbehrlich fur
Architekten und Bauingenieure, eignet sich hervorragend zur
Prufungsvorbereitung, fur das Selbststudium und bildet ein
hilfreiches Kompendium zum Weiterlernen und Auffrischen von
Kenntnissen. Jeder Themenbereich - Heizungstechnik, Luftungs-/
Klimatechnik, Sanitartechnik, Elektro-/ Lichttechnik - enthalt in
komprimierter Form die Grundlagen zur Bearbeitung des
Stoffgebietes, die Berechnungsformeln,
Berechnungsverfahren und Berechnungshilfen mit vielen Abbildungen,
Diagrammen und Tabellen.
Wie die Religionssoziologie, so hat auch die Rechtssoziologie Max
Webers eine Aufnahme erfahren, die man als 'normativisti- sches
MiBverstandnis' bezeichnen konnte. Talcott Parsons etwa wUrdigt die
Rechtssoziologie deshalb als 'Kern der substan- tiellen Soziologie'
Webers, weil sie dem 'KernstUck des so- zialen Systems', der
normativen Ordnung, gewidmet sei; und wenn Parsons davon spricht,
daB in Webers Analyse der Konflikt von 'Idealfaktoren' und
'Realfaktoren' gelost sei, so laBt er keinen Zweifel daran, daB
diese Losung eindeutig zugunsten der ersteren erfolgt: das Recht
ist fUr ihn die wirksame nor- mative Ordnung, deren 'tiefere
Bedeutung' sich letztlich nur in einer 'Analyse der kulturellen
Systeme' entschlUsselt (1). JUrgen Habermas thematisiert die
Rechtssoziologie zwar als ambivalent, doch sieht er die Ambivalenz
lediglich im Wider- streit zweier normativistischer Ableitungen des
Rechts: einer solchen, die das Recht als 'Verkorperung
moralisch-praktischer BewuBtseinsstrukturen' faBt, und einer
anderen, die es als Institutionalisierung der
kognitiv-instrumentellen Rationali- tat konzipiert (2). In
kritischer Absicht erscheint diese Interpretation auch bei Georges
Gurvitch, fUr den sich die Rechtssoziologie im wesentlichen darauf
beschrankt, die RUck- wirkungen der Dogmen- und Normensysteme auf
effektive Ver- haltensweisen zu erforschen.
"De iure naturae multa fabulamur" - diese Feststellung Martin
Luthers hat nach viereinhalb Jahrhunderten nichts von ihrer
GUltigkeit verloren (1). Zwar ist es in der Jurisprudenz trotz
einer kurzen Scheinrenaissance nach dem Zweiten Welt- krieg stiller
geworden urn das Naturrecht, das gegenwartig der schon von Max
Weber registrierten "fortschreitenden Zersetzung und Relativierung
aller metajuristischen Axiome liberhaupt", teils "durch den
juristischen Rationalismus selbst, teils durch die Skepsis des
modernen Intellektualismus im allgemeinen", anscheinend endgliltig
zum Opfer gefallen ist das Recht, heiBt es bei Weber, "ist heute
allzu greifbar in der groBen Mehrzahl und gerade in vie len
prinzipiell beson- ders wichtigen seiner Bestimmungen als Produkt
und technisches Mittel eines Interessenkompromisses enthlillt", als
daB es weiterhin jene Aura Uberpositiver Legitimitat in Anspruch
nehmen konnte, die das Naturrecht den groBen Rechtssystemen der
Vergangenheit verlieh (2). DafUr ist in der Politik yom Naturrecht
umso mehr die Rede. Naturrechtliche Axiome spielen eine wichtige
Rolle in der ideologischen Auseinandersetzung zwischen den groBen
Macht- blacken, sie beherrschen die Debatten Uber 'Grundwerte' und
'unverauBerliche Rechte', sie bestimmen die verfassungspoli-
tischen Konflikte und die wissenschaftlichen Diskurse Uber,
Legitimationskrisen' und die 'Wahrheitsfahigkeit praktischer
Fragen'. Revoltierende Minderheiten agieren im Namen eines
'Naturrechts auf Widerstand', wie es Herbert Marcuse fUr die
BUrgerrechtsbewegungen der sechziger Jahre reklamierte (3),
Tribunale, internationale Konferenzen und Deklarationen Uber Grund-
und Menschenrechte wechseln einander ab, Diktatoren wetteifern in
dem BemUhen, sich von unabhan- gen Untersuchungskommissionen ihre
Humanitat und Liberalitat bescheinigen zu lassen.
|
|