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Zu dem bestehenden untergesetzlichen Regelwerk des
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom September 1996 ist mit
der Verabschiedung der "Verordnung iiber die Entsorgung von
Altautos und die Anpassung straBenverkehrsrechtlicher Vorschriften"
(Altauto-Verordnung) vom 4. Juli 1997 ein weitere Baustein des
VoIlzuges des "neuen" Abfallgesetzes hinzugekommen. Die Regelungen
der Alt auto-Verordnung treten am 1. April 1998 vollstlindig in
Kraft. Inwieweit die Aussage von Frau Dr. Angela Merkel "Die
Altautoentsorgung war und ist geprligt von einer ganzen Reihe
okologischer Defizite, die einer Verbesse rung bediirfen"
(IAA-KongreB, 17.September 1997, Frankfurt) durch die Regelun gen
der Altauto-Verordnung behoben werden konnen, ist in der Praxis
abzuwarten. Fakt ist, daB die Altauto-Verordnung Verlinderungen und
Erweiterungen der be stehenden Regelungen im Anwendungsbereich
"Besitzer von Altautos, Betreiber von AnnahmesteIlen, Betreiber von
Verwertungsbetrieben sowie Betreiber von Anlagen zur weiteren
Verwertung sowie fUr die Frage der Sachverstlindigen" bein haltet.
Abgesehen von den Uberlassungspflichten des Letztbesitzers und den
Re gelungen zu den Sachverstlindigen, bewegen sich die
Anforderungen an die Be triebe der Altautoentsorgungsbranche im
Bereich technische Ausriistung, Organi sation und Dokumentation von
Betriebsablliufen sowie in Teilbereichen mit Ziel vorgaben, welche
Verwertungsquoten in vorgegebenem Zeitrahmen erreicht wer den
sollen. Der vorliegende Tagungsband laBt kompetente Referenten
samtlicher von der Altauto-Verordnung angesprochener Bereiche zu
Wort kommen. Dieser Sach standsbericht wird durch Darstellung von
Beispielen aus der Praxis abgerundet."
Nach Inkrafttreten der TA Siedlungsabfall solI in Deutschland
sichergestellt wer den, daB Restabfalle in Zukunft emissionsarm,
umweltgerecht und moglichst nachsorgefrei abgelagert werden. Neben
der thermischen Vorbehandlung, die zur Zeit allein alle geforderten
Grenzwerte des Anhangs B der TA Siedlungsabfall einhaIt, kann auch
eine vorge schaltete mechanische und biologische Behandlung der
AbfalJe erfolgen. Die Diskussion tiber Alternativen zur thermischen
Restabfallbehandlung und tiber die T A Siedlungsabfall hat an
Dynamik zugelegt. Auch wenn die mecha nisch-biologische
Restabfallbehandlung im allgemeinen als die Alternative zur
Mtilllverbrennung gesehen wird, so muB doch festgehalten werden,
daB es das mechanisch-biologische Verfahren nicht gibt. Vielmehr
sind eine groBe Anzahl im Detail recht unterschiedlicher
Vorschlage, Konzepte und Techniken entstanden. Allen gemeinsam ist
allerdings ein Grund konzept bestehend aus mechanischer
Autbereitung, biologischer Behandlung und Deponierung oder
sonstiger Behandlung (mechanisch, thermisch) der Reste. Zur
biologischen Behandlung von Restabfall werden verschiedene
Verfahren eingesetzt. Entsprechend Menge, Art und Zusammensetzung
des Restmtills und abfallwirtschaftlicher Zielvorgaben bzw.
Einbindung des Verfahrens in das Ge samtkonzept
"Restabfallbehandlung und -beseitigung" konnen geeignete Standar
daggregate und diverse biologische Behandlungssysteme definiert und
miteinander kombiniert werden. Bei den Verfahren fUr die
mechanisch-biologische Restabfallbehandlung gibt es zur Zeit keinen
bundesweit anerkannten Stand der Technik. Die bisher geplanten und
realisierten Anlagen unterscheiden sich hinsichtlich der
Zielsetzung (z.B. biologische Stabilisierung oder biologische
Trocknung) sowie im verfahrens-und bautechnischen Standard
erheblich voneinander. VI Vorwort Zur Aufarbeitung dieser Thematik
Iud das Umweltinstitut Offenbach vom 19.-20. Juni 1997 zur
Fachtagung, Biologische Restabfallbehandlung. Zentrale Kompo nente
der Abfallwirtschaft oder lediglich Nischenlosung?" nach Offenbach
ein."
Das 'Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von
Abfallen' trat am 28.9.1996 in Kraft. Seither mussen die
Unternehmen zentrale Anderungen im Bereich des Abfallrechts
beachten. Der vorliegende Band geht ausfuhrlich auf die neuen
Anforderungen ein. Es kommen u.a. folgende Themen zur Sprache:
Grundsatzliche Veranderungen durch das Gesetz, Anforderungen an
Entsorgungsfachbetriebe, Abfallbestimmungsverordnung und
Abfallkataloge, Produktverantwortung, Abfallwirtschaftskonzepte und
Abfallbilanzen, Energetische Verwertung von Abfall, Stoffliche
Verwertung von Abfall, Entsorgungsengineering, Abfallvermeidung,
Konzepte zur Abfalluberwachung.
Hier berichten Fachleute aus Ministerien, Planungs- und
Ingenieurburos zum Thema Standortplanung fur thermische
Abfallbehandlungsanlagen. Schwerpunkte sind unter anderem:
- rechtliche Rahmenbedingungen,
- die kunftige Rolle thermischer Abfallbehandlungsanlagen,
- Standortsuchverfahren,
- Umweltvertraglichkeitsuntersuchung,
- Systemvergleich thermischer Abfallbehandlungsanlagen,
- Kostenanalysen,
- Mediationsverfahren.
Zur Darstellung dieser Themen werden konkrete Beispiele und
Projekte herangezogen, woduch ein hoher Praxisbezug gewahrleistet
ist."
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