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Die Indienstnahme des tarifdispositiven Rechts in der
Arbeitnehmeruberlassung steht seit Jahren in der Kritik. Diese
Arbeit widmet sich zunachst der Klarung der Grundlagen von
(Privat-)Autonomie im Allgemeinen und Tarifautonomie im Speziellen
und stellt die Funktionsvoraussetzungen vor. Anschliessend werden
die tarifdispositiven Gestaltungen, die die Novellierung des AUEG
im Jahre 2017 mit sich brachte, im Detail untersucht und
Reformvorschlage geboten, die bestehenden Dysfunktionalitaten
entgegenwirken.
In dem Lehrbuch sind die vertraglichen Schuldverhaltnisse so
aufbereitet, dass Leser Zusammenhange herstellen und Hintergrunde
erkennen koennen. Schwerpunkte sind das Kauf- und
Werkvertragsrecht, wobei ein besonderes Augenmerk den Verknupfungen
mit dem allgemeinen Schuldrecht gilt. Klausur- und examensrelevante
Probleme werden kompakt dargestellt und durch zahlreiche
anschauliche Fallbeispiele und schematische UEbersichten erganzt.
Zentrale Aussagen und wichtige Querverweise sind optisch
hervorgehoben.
Die Haftung des Betriebsrats sowie die persoenliche Haftung der
Betriebsratsmitglieder bei der Beauftragung externer Dritter war
Gegenstand einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom
25.10.2012. Der Autor untersucht die Haftungsverhaltnisse zwischen
dem beauftragten Dritten, dem Betriebsrat, den
Betriebsratsmitgliedern und dem Arbeitgeber. Ferner entwickelt er
ein angemessenes Haftungssystem zwischen den bei der Beauftragung
Dritter durch den Betriebsrat Beteiligten. Auch die Moeglichkeiten
zur Haftungsbeschrankung und die Rechtswegeroeffnung in
Haftungsprozessen werden eroertert.
Das Recht der Alternativmedizin ist von gegensatzlichen Interessen
und Weltanschauungen gepragt und lasst eine einheitliche Linie nur
schwer erkennen. Insbesondere die Frage, unter welchen
Voraussetzungen nicht wissenschaftlich anerkannte
Behandlungsmethoden auf Kosten der (gesetzlichen wie privaten)
Krankenversicherungen zu erbringen sind, wird durch das Gesetz
selbst hoechst widerspruchlich beantwortet. Hierbei haben die
sogenannten besonderen Therapierichtungen - insbesondere
Homoeopathie, anthroposophische Medizin und Phytotherapie - im SGB
V eine in ihrer Tragweite hoechst umstrittene gesetzliche
Sonderstellung erfahren. Dieses Buch zeigt auf, dass schon aus
verfassungsrechtlichen Grunden die jeweiligen Methoden letztlich
stets objektiv und ideologiefrei zu betrachten sind.
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