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Die Moeglichkeit von Privatisierungen im Strafvollzug hat sowohl in der wissenschaftlichen Diskussion als auch in der Praxis in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Diese Arbeit stellt den rechtlichen Rahmen dar, der sich aus dem Grundgesetz und den verschiedenen Vollzugsgesetzen fur solche Vorhaben ergibt. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht dabei der Funktionsvorbehalt fur das Berufsbeamtentum des Art. 33 IV GG, der die relevanteste und wohl umstrittenste Privatisierungsschranke darstellt. Die gewonnenen Erkenntnisse werden auf das 2009 in Baden-Wurttemberg erlassene EAStVollzG ubertragen. Dieses fuhrt erstmals eine elektronische Aufsicht im Strafvollzug ein und soll dabei umfangreiche Privatisierungen ermoeglichen, regelt diese jedoch nur unzureichend.
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