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Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Besteuerung der
grenzuberschreitenden Tatigkeit einer in Deutschland oder in
Portugal ansassigen Personengesellschaft. Personengesellschaften
werden in Portugal generell als eigenstandige Steuersubjekte
behandelt, wahrend in Deutschland die Gesellschafter mit ihren
anteiligen Gesellschaftsgewinnen besteuert werden. Daraus
resultierende Qualifikationskonflikte und ihre
Loesungsmoeglichkeiten werden in dieser Arbeit aufgezeigt. Die
Autorin stellt heraus, dass die in Art. 4 Abs. 4 DBA
Deutschland-Portugal verankerte Ansassigkeitsfiktion die
Doppelbesteuerung nicht vermeidet. Als weiterfuhrende
Loesungsalternativen eroertert sie die Qualifikationsverkettung,
die Reduktion des Methodenartikels und die abkommensverdrangende
Regelung des 50d Abs. 9 und 10 EStG.
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