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Das Verstandnis des inlandischen Wohnsitzes als nationales
Anknupfungsmerkmal der Besteuerung ist fortdauernder Gegenstand
kontroverser Diskussionen und scheint bis heute nicht hinreichend
geklart. Vielmehr besteht eine Flut an Einzelfallrechtsprechung,
die seit jeher Zweifel an einer insoweit konsistenten
Auslegungspraxis schurt. Angesichts der zentralen Bedeutung des
steuerlichen Wohnsitzbegriffs untersucht die Arbeit, ob sich
Gesetzgeber und (Finanz-)Gerichtsbarkeit den tradierten Ursprung
des steuerlichen Wohnsitzes zu eigen machen, mithin das Erfordernis
eines nationalen Anknupfungsmerkmals zwischen Steuerhoheit und
Steuersubjekt in Form eines genuine-links ausreichend
berucksichtigen, oder fiskalorientiert agieren. Die Arbeit zeigt,
dass der durch den Gesetzgeber geschaffenen konsistenten Basis
eines qualifizierten Inlandsbezugs eine insoweit inkonsistente
Umsetzung durch die (Finanz-)Gerichtsbarkeit gegenubersteht. Nach
Auffassung der Autorin kann dieses "Dilemma" nur uber ein zukunftig
ausdrucklich(er)es Bekenntnis der (Finanz-)Gerichtsbarkeit zum
steuerlichen Wohnsitz als raumlicher und zeitlicher Schwerpunkt der
Lebensinteressen ausgeraumt werden.
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