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Der Sammelband verfolgt die Idee, beobachtbare De- und Transformationen der Wohlfahrtsproduktion sichtbar zu machen und daraufhin zu prufen, wie grundlegend und wie nachhaltig sie jeweils sind. Analytisch werden dabei verschiedene Aspekte des Wandels resp. Ebenen unterschieden, auf denen sich De- und Transformationen der Wohlfahrtsproduktion manifestieren (koennen): der Wandel sozialpolitischer Ziele, Normen und Leitbilder, der Wandel von Akteurs- und Steuerungskonstellationen bei der Wohlfahrtsproduktion, Transformationen auf Ebene der Subjekte im transformierten Wohlfahrtsstaat und schliesslich alternative Modelle der Wohlfahrtsproduktion und der sozialen Sicherung.
Die anhaltende Transformation des Sozialstaats ist mit einer Bedeutungszunahme tarifvertraglicher Regulierung von sozialer Sicherung verbunden. Der Band bietet erstmals einen umfassenden UEberblick uber den Stand und die Entwicklung tariflicher Sozialpolitik. Als Bestandsaufnahme enthalt er umfangreiche und die zeitliche Entwicklung nachzeichnende Darstellungen fur die Alterssicherungs-, Arbeitsmarkt-, Gesundheits- und Familienpolitik in verschiedenen Branchen. Die Untersuchung fragt zudem nach den grundsatzlichen Wahrnehmungen, Einschatzungen und Bewertungen der Tarifvertragsparteien hinsichtlich der Verlagerung sozialpolitischer Verantwortung auf das System der industriellen Beziehungen. Neben Branchen und sozialpolitischen Feldern vergleicht die Studie auch Institutionensysteme. Obwohl mit Deutschland und OEsterreich zwei institutionell sehr ahnliche Distributionsregimes gegenubergestellt werden, finden sich erhebliche Unterschiede zwischen den beiden Landern sowohl in Hinblick auf den Vertariflichungsgrad als auch auf die Sichtweisen von Arbeitgeberverbanden und Gewerkschaften. Im Ergebnis zeigt sich: Die Moeglichkeiten der Tarifpolitik, eine den Interessen der Beschaftigten angemessene soziale Sicherung zu organisieren, hangen ab von den Rahmungen des Gesetzgebers: Auch bei zunehmend vertariflichter sozialer Sicherheit bleibt der Sozialstaat in sozialpolitischer Verantwortung.
Im alltaglichen Sprachgebrauch bezeichnet Tarifautonomie gemeinhin das Recht der Tarifpartner, ohne staatliche Einmischung die Tauschbedingungen fur ihre M- glieder am Arbeitsmarkt zu regeln. Diesem Verstandnis entsprechend hat sich der Staat der Einmischung in die Ausgestaltung der kollektiven Arbeitsbeziehungen vollkommen zu enthalten. Ihm kommt lediglich die Aufgabe zu, einen institut- nellen Rahmen, eben einen Konfliktrahmen, fur diese autonome Regelung zur V- fugung zu stellen, in dem die kollektiven Arbeitsmarktakteure die widerspruchlichen Interessen ihrer Mitglieder temporar zu Interessenkompromissen verarbeiten k- nen. Dieser durch Gesetzgebung geschaffene, selbst aber gesetzgebungsfreie Re- lungsraum steht durch Ableitung aus dem Grundrecht auf Vereinigungs- und Koa- tionsfreiheit unter grundgesetzlichem Schutz. Die Gestaltung der Arbeitsbeziehungen durch kollektive Akteure geniesst zwar Vorrang gegenuber staatlichem Interventionswillen, nicht aber absoluten Schutz: staatliches Handeln darf zur Garantie des staatsfreien Raums der Arbeitsbezi- ungen nicht in Widerspruch geraten, es sei denn, die Ergebnisse der kollektivau- nomen Ausgestaltung kollidieren nach Einschatzung des Staates mit anderen, gleichrangigen Grundrechten, mit deren Einhaltungsuberwachung er beauftragt ist. Durch diese Einschrankung wird aus der absoluten Autonomie der Tarifverbande eine relative Autonomie, und aus dem unbeteiligten Nebeneinander von Verbanden und Staat ein aufeinander bezogenes Interagieren."
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