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Wie die Allgemeinmedizin ist auch die Gesundheitsfursorge im Strafvollzug am Wohl des Patienten ausgerichtet. Dieser Behandlungsauftrag steht jedoch von vornherein in einem Spannungsverhaltnis zur Einbettung der Vollzugsmedizin in den Kontext freiheitsbegrenzender Massnahmen. Uberdies ist die Optimierung der intramuralen Versorgung angesichts der Verdichtung von Problemgruppen mit je spezifischen Gesundheitsbeschwerden schwierig. Der interdisziplinare und internationale Band will dieser Vielfalt an Problemfeldern tragende Standards gegenuberstellen."
Krankheit ist kein Schutz gegen Straffalligkeit. Straftaten werden daher auch von Menschen begangen, die nicht anders als andere Menschen unter koerperlichen oder geistigen Erkrankungen leiden. Krankheit schutzt in der Regel auch nicht vor Strafe. Werden erkrankte Menschen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, nehmen sie ihre Krankheit hinter die Gefangnismauern mit. Auch der Strafvollzug schutzt nicht vor Krankheit, Knast selbst macht nicht selten krank. Deshalb bleiben gesund einruckende Straftater nicht notwendig von Krankheit verschont. Es versteht sich daher von selbst, dass die medizinische Versorgung der Strafgefangenen innerhalb der Gefangnismauern gewahrleistet sein muss. Die Intramurale Medizin, die das leistet, steht mit ihren Einrichtungen, Strukturen und Problemen im Spannungsfeld zwischen Medizin und Recht unter den besonderen Bedingungen des Strafvollzugs. Die daraus erwachsenden Fragen in einem interdisziplinaren Gesprach sichtbar zu machen, Defizite aufzudecken und Anstoesse fur Wissenschaft, Praxis und Kriminalpolitik zu geben, war Ziel eines Symposions, an dem sich 26 Expertinnen und Experten aus den beteiligten Fachdisziplinen mit Referaten, Statements und Schlussbemerkungen beteiligt haben, die in dem hier vorgelegten Band zusammengefasst sind.
Die sich standig erweiternden Moeglichkeiten der angewandten Humangenetik stellen Recht und Ethik vor stetig neue Herausforderungen. Was wollen und sollen wir wissen? Wieviel Vorhersage vertragt der Mensch? Der vorliegende Band enthalt drei Vortrage aus einer Ringvorlesung, die sich aus der Perspektive der drei grossen Fachrichtungen der Jurisprudenz den medizinrechtlichen Problemen der Humangenetik nahern. Hinzugefugt sind die Referate des anschliessenden Symposiums, in denen die medizinischen, philosophischen und medizinrechtlichen Aspekte der Thematik vertieft werden. Die Beitrage reichen von den verfassungsrechtlichen Grundlagen und zivilrechtlichen Aspekten der genetischen Beratung, Diagnostik und Therapie uber die moralischen Implikationen des genetischen Wissens fur den Einzelnen und die Gesellschaft bis hin zu den praktischen Moeglichkeiten und Grenzen pradiktiver Medizin.
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