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Die 1974 in der Tragerschaft des Landschaftsverban- des Rheinland eroffnete Rheinische Landesldinik Koln ist mehr als ein Krankenhaus: in ihr wurde die Einheit medizinischer, psychotherapeutischer und so- zialer Hilfestellungen fUr psychisch Kranke verwirk- licht. Als psychiatrisches Behandlungszentrum zu- standig fUr die umfassende psychiatrische Versorgung der Stadt Koln (mit Ausnahme eines Siidstadt- und eines weiteren N ordstadtbezirks) entspricht ihre Auf- gabenstruktur den Leitlinien der Enquete zur Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik. Neben einer Gleichstellung der psychisch Kranken mit den kor- perlich Kranken wurde darin ein regional geglieder- tes, abgestuftes System leistungsfahiger, einander er- ganzender und leicht erreichbarer psychiatrischer und sozialer Einrichtungen vorgegeben, das psychisch Kranken nach Art und Grad ihrer Beeintrachtigung jeweils die bestmogliche Hilfe zuteil werden laBt. Der Institutsambulanz - in Koln erstmals in der Bundes- republik verwirldicht - wurde in diesem neuartigen System umfassender Versorgung eine integrale Funk- tion zugewiesen. Ohne den Anspruch umfassender psychiatrischer Versorgung zu relativieren, sollte zu- gleich der Anteil zwangsweiser Unterbringungen psy- chisch Kranker moglichst niedrig gehalten werden. Angeregt durch die KIinik wurde bereits Anfang 1975 eine Arbeitsgruppe mit Richtern des Landgerichts VI Vorwort Koln, der Amtsgerichte des Landgerichtsbezirks Koln sowie Mitarbeitern des Gesundheitsamtes und der Ordnungsbehorden ins Leben gerufen. Diese hat seit- dem 2mal jahrlich Konferenzen abgehalten, die den jeweils aktuellen Problemen der Grenzbereiche zwi- schen Psychiatrie und Recht gewidmet waren. Als er- stes Ergebnis dieser gemeinsamen Arbeit ist der nach- folgende Beitrag entstanden.
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