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13-52 (German, Hardcover, 7th 7., Vollig Neu Bearbeitete Auflage, Reprint 2020 ed.)
Karl Hans Barz, Peter Behrens, Reinhard Goerdeler, Ulrich Klug, Hans-Joachim Mertens, …
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1. Begriff der juristischen Logik 1. Wenn im folgenden von
juristischer Logik und einigen ihrer Probleme die Rede sein soll,
so bedarf es zunachst einer Angabe dessen, was im Zu- sammenhang
dieser Untersuchungen unter Logik verstanden wird. Der Aus- druck
Logik wird im Rahmen der Philosophie sowohl als auch innerhalb der
Einzelwissenschaften in mehreren, oftmals erheblich voneinander
abweichen- den Bedeutungen verwandt. Der Sprachgebrauch ist sogar
derart schillernd, dass einer scharfen Definition, sofern sie sich
an den ublichen Sprachgebrauch anschliessen soll, nicht
unerhebliche Schwierigkeiten im Wege stehen, denn bekanntlich
spricht man von materialer, formaler, transzendentaler, regio-
naler, reiner, angewandter, theoretischer, praktischer,
hermeneutischer, rea- ler, naturlicher, klassischer und moderner
Logik, um nur einige der zahl- 1 reichen Wortverknupfungen
herauszugreifen - Fur die hier anzustellenden UEberlegungen
vereinfacht sich jedoch die Frage nach einer passenden Definition.
Wahrend namlich die Ansichten daruber, was man etwa unter
materialer oder transzendentaler Logik zu verstehen habe,
weitgehend divergieren, gilt fur den Begriff der formalen Logik cum
grano salis das Gegenteil.
In diesem zweibandigen Werk werden Arbeiten veroeffentlicht, die zu
sehr unterschiedlichen Zeiten an den verschiedensten Stellen
publiziert wurden, und von denen die meisten heute nur unter
Schwierigkeiten beschaffi: werden koennten. Der Autor folgt damit
mehrfach geausserten Empfehlungen. Gegliedert ist der Inhalt nicht
nach den Erscheinungsdaten der einzelnen Arbeiten, sondern nach
systematischen Gesichtspunkten. Dabei wurde ver- sucht, ein
rechtsphilosophisches und ein strafrechtswissenschaftliches Grund-
zu machen, allerdings ohne systematische Geschlossen- konzept
erkennbar heit in Anspruch zu nehmen. Ein Quellenverzeichnis steht
am Schluss jedes Bandes. Koeln, im September 1981 Ulrich Klug
Inhaltsverzeichnis Zum Problem des kritischen Relativismus Thesen
zu einem kritischen Relativismus in der Rechtsphilosophie 3 Zur
Kritik des rechtsphilosophischen Utilitarismus . . 7 Der
Legalitatsbegriff . . . . . . . . . . . . 20 32 Kritik in
strafrechtlicher und rechtsphilosophischer Sicht 39 Thesen fiir
eine Analyse des Menschenbildes im Recht 54 Universalitat und
Totalitat . . . . . . . . . . Zur Rechts-und Staatsphllosophie der
geordneten Anarchie Der Rechtsstaat und die Staatsphilosophie der
geordneten Anarchie . 65 Ordnung und Gesellschaft . . . . . . . . .
. . . . . . 76 Die geordnete Anarchie als philosophisches Leitbild
des freiheitlichen Rechtsstaats . . . . . . . . . . . . . . . . .
88 Spezialprobleme der Juristischen Logik Die Reine Rechtslehre von
Hans Kelsen und die formallogische Rechtfertigung der Kritik an dem
Pseudoschluss vom Sein auf das Sollen . . . . . 99 Zum Problem der
logischen und erkenntnistheoretischen Grundlagen
derjuristischenKausalitatslehre. . . . . . . . . 115 Zur logischen
Analyse der Kausalitatsformel im Strafrecht 131 Zur Problematik
juristischer Definitionen . . . . . 138 Zur Lehre von den
Kontrapositionsschlussen . . . . 150 Bemerkungen zur logischen
Analyse einiger rechtstheoretischer Begriffe und Behauptungen. . .
. . 177 Rechtslucke und Rechtsgeltung 188 Sonderfragen
Phanomenologische Aspekte der Strafrechtsphilosophie von Kant und
Hegel . . . . . . . . . . . . 215 Prinzipien der Reinen
Rechtslehre. . . . . . . .
Wenn eine fur den gesamten Bereich wissenschaftlicher Forschung,
mithin fur alle Wissenschaften im weitesten Sinne so wichtige
Grundlagentheorie, wie die Logik, seit Jahrzehnten in einer
geradezu atemberaubenden, zur Freilegung ganz neuer Perspektiven
fuhrenden Entwicklung begriffen ist, kann es nicht ausbleiben, dass
sich dies schliesslich - wenngleich mit nicht untypischer
Verzogerung - auch in der Rechtswissenschaft auswirkt. Dabei ist es
gewiss keine Uberraschung, wenn die "EinbruchsteIle" dieses
wissenschaftshistorischen Vorganges innerhalb der
Rechtswissenschaft zunachst derjenige Bereich ist, den man als
Rechtstheorie zu bezeichnen pflegt. Einer von denen, die hier den
Fortschritt besonders gewagt und gefordert haben, ist Jurgen Rodig
gewesen, den ein tragisches Schicksal am 13. November 1975, erst
dreiunddreissig Jahre alt, aus dem Leben gerissen hat. Seine
grossen, noch vor seinem Tode erschienenen Schriften "Die Denkform
der Alternative in der Jurisprudenz" und "Die Theorie des
gerichtlichen Erkenntnisverfahrens" weisen ihn als einen
Protagonisten im Sinne der genannten neuen Entwicklung ebenso aus,
wie seine zahlreichen Einzeluntersuchungen."
Am 13. November 1975 ist Jiirgen Rodig als Opfer eines
Verkehrsunfalls gestorben. Er war vier Wochen vorher 33 Jahre alt
geworden. Mit 29 Jahren habilitiert, war er ein Jahr spater nach
Gie en berufen worden, wo er knapp drei Jahre als Ordinarius fill
Biirgerliches Recht, Zivilproze recht, Rechtstheorie und
Rechtsinformatik gewirkt hat. Schon bald nach dem Tod von Jiirgen
ROdig wurde im Freundes- und Kollegen- kreis der Wunsch laut, eine
Gedachtnisschrift fiir den so unfa lich frOO Verstorbenen
herauszugeben. Ihm als Lehrer, Gie ener Kollege und Freund
verbunden, sind wir dieser Anregung gefolgt. Dabei war uns bewu t,
d es ungewohnlich ist, durch eine Gedachtnisschrift einen
Wissenschaftler zu ehren, der so jung gestorben ist. Wir hielten es
gleichwohl nicht fill unangemessen: Jiirgen ROdig war trotz seiner
Jugend ein so ungewohnlicher Gelehrter, und sein wissenschaftliches
Werk ist in seiner denkerischen Kraft und seiner umfassend von
neuen Ansatzen gepragten Originalitat so au erordent- lich, d wir
meinten, eine Gedachtnisschrift kame diesem Manne zu. Mit fur soll
darauf hingewiesen werden, welcher Verlust die kiinftige
Rechtswissenschaft getroffen hat. Die vier Abteilungen der
Gedachtnisschrift kniipfen thematisch an die wichtigsten
Forschungsgebiete Jiirgen ROdigs an. D die Gesetzgebungstheorie an
der Spitze steht, entspricht Rodigs wissenschaftlichen Interessen
in den letzten beiden Jahren seines Lebens. Er setzte sich das hohe
- und doch ganz praktisch verstandene - Ziel rationalerer
Gesetzgebung. Mit mehreren wichtigen Publikationen wie durch die
Griin- dung der "Intemationalen Gesellschaft fill
Gesetzgebungstheorie" begann er es zu verfolgen. Wir danken dem
Springer-Verlag fiir die verlegerische Betreuung der Gedachtnis-
schrift.
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