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Erst nach einem jahrzehntelangen - ebenso komplizierten wie kontroversen - Diskussionsprozess gelang es im Jahre 2001, das SE-Statut zu verabschieden. Haupthindernis war die Frage der Arbeitnehmerbeteiligung in den Gesellschaftsorganen einer SE. Aufgrund des Kompromisscharakters der SE-Verordnung und insbesondere der SE-Richtlinie sind zahlreiche Regelungslucken, kompliziert gestaltete Normen und Unstimmigkeiten im Hinblick auf die Arbeitnehmerpartizipation entstanden. Die Arbeit behandelt ausfuhrlich diese bestehenden Unklarheiten. Anschliessend befasst sie sich mit der Umsetzung der Richtlinie in das deutsche Recht und der damit verbundenen Probleme und Defizite. Schliesslich werden die moeglichen Auswirkungen des Konzeptes von Verhandlungsloesung und absichernder Auffangregelung auf die europaische und deutsche Mitbestimmung dargestellt.
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