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Sitzungskonzept 1 Saubermachen 107 Sitzungskonzept 2 Kneipe . . . . 111 Sitzungskonzept 3 Vorstellen . . 115 Sitzungskonzept 4 Selbstkontrolle 120 Sitzungskonzept 5 Bekanntwerden der Vorstrafe 124 Wohnungssuche . . Sitzungskonzept 6 128 Sitzungskonzept 7 -Fete- ankilndigen 131 Sitzungskonzept 8 Entschuldigen . . 135 Sitzungskonzept 9 Bewahrungshelfer 138 Sitzungskonzept 10 Arbeitskollegen 142 11 Runden ausgeben 145 Sitzungskonzept Sitzungskonzept 12 Herausforderung 149 Sitzungskonzept 13 Razzia . . . . 152 Hobbies . . . Sitzungskonzept 14 155 Sitzungskonzept 15 Verdachtigung 159 Sitzungskonzept 16 AutodiebstahI 162 Sitzungskonzept 17 Schlagerei . . 166 Sitzungskonzept 18 Verwechslung 169 Hinweise zur Herstellung von Video-ModeIlszenen 172 Vorbemerkung Verstandnis und sachgerechte Benutzung der folgenden Sitzungskon zepte filr MURT mit jugendlichen Delinquenten sind nur im Zusam menhang mit der Kenntnis der theoretischen Grundlage dieser verhal tensmodifikatorischen Technik, der Begrilndung und Auswahl der Trainingsbereiche, ihrer Lernziele sowie der ausfiihrlichen Trainings anleitung moglich. Diese Vorbemerkung ist also keine Handanweisung - sie gibt lediglich Hinweise zum Gebrauch der Sitzungskonzepte. Die Sitzungskonzepte haben in der vorliegenden Form eine doppeite Funktion: Zum einen dienen sie den Trainern als Leitfaden in der MURT -Sitzung, zum anderen werden sie vom Ubungsleiter in der Ausbildung von MURT-Trainern eingesetzt. Daraus erklart sich auch, daB ein Beispielsdialog aufgefilhrt wird. Er soIl den Auszubildenden die Umsetzung von Lernzielen in ein Wechselgesprach deutlich ma chen. Dabei bilden die Beitrage des Modells die diskriminativen Reize 105 fur den Stichwortgeber, urn im Handlungsablauf fortzufahren. Aus okonomischen Grunden haben wir uns in den Dialogen auf lernziel orientierte Reaktionen beschriinkt."
Delinquenz oder Dissozialitat ist lange als eine Verhaltensstorung an gesehen worden, die in der Person begriindet liegt und aus der Person heraus wirkt. Die Institutionen der Gesellschaft bestimmen, welche Verhaltensweisen -antisozial- und unter Strafe zu stellen sind. Eine zunehmende Anzahl von Verhaltensweisen wurde so im Laufe der Geschichte bei gleiehzeitiger Einengung der Freiheit der Biirger in den Kodex der Kriminalitat aufgenommen, sodaB die Rate der Kriminalitat und die damit verbundenen Kosten enorm anstiegen und noch weiter ansteigen. Unsere Gesellschaft war und ist willens, exorbitante Preise fiir ein ineffizientes Rechtssystem zu zahlen. Die humanitaren EinfIiisse des 19. und 20. Jahrhunderts fiihrten zwar zu Reformen des Strafvollzugs, aber das Hauptmittel der Verhaltens korrektur blieb Strafe in der einen oder anderen Form. Dies kann natiirlich nieht den gewiinschten Effekt zeigen, wie uns die Verhaltens wissenschaften seit langem lehren. Der unterschiedslose oder nieht kontingente Gebrauch von Strafe wird aus wenigstens drei Griinden ineffektiv bleiben. Erstens wird der Delinquent riickfallig, weil die Be lohnung bei der Begehung des Verbrechens eine sofortige angenehme Konsequenz hat (Gesetz der positiven Verstarkung). Zweitens liegen die negativen Konsequenzen (Strafe) zu weit in der Zukunft bzw. be steht eine annehmbare Chance, daB sie iiberhaupt nieht erfolgen (Ge setz der zeitlichen Kontingenz, nach dem nur baldige Konsequenzen das Verhalten effektiv andern). Drittens rufen in der Erwartung des Delinquenten unangemessene StrafmaBnahmen emotionelle Gegenre aktionen gegen die strafende Autoritat hervor."
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