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Dieses Buch schlieBt an den 1. Band, Biirgerliches Recht,
Allgemeiner Teil ( 1-240 BGB) an und behandelt das Allgemeine
Schuldrecht ( 241 bis 432 BGB). Das Schuldrecht ist eines der
wichtigsten und umfangreichsten Gebiete der Rechtswissenschaft. Es
hat erhebliche Bedeutung sowohl in der Praxis - ge- nannt seien nur
die alltaglich auftretenden Probleme des 'Schadenersatz- rechts,
des Verzugs, der Abtretung oder der Allgemeinen Geschaftsbedingun-
gen - als auch in rechts-und wirtschaftswissenschaftlichen Examina,
in denen erfahrungsgemaB mit groBer Wahrscheinlichkeit
schuldrechtliche Probleme als Priifungsstoff vorkommen. Die
wesentliche Schwierigkeit bei der Darstellung des Schuldrechts
liegt im Um- fang des Stoffes. Die groBe Zahl der im Gesetz
geregelten und dariiber hinaus von Lehre und Rechtsprechung
entwickelten Einzelheiten erschwert das Er- fassen des
Zusammenhangs, das allein aber den Lernenden in den Stand ver-
setzt, rechtliche Probleme zu losen. Das vorliegende Buch mochte
als Lernbuch fUr Studium und Praxis verstanden sein und vor allem
die Grundkenntnisse des Schuldrechts in einer Weise ver- mitteln,
die ein Erfassen der Zusammenhange und einen V'berblick iiber das
Ganze ermoglicht. Dieses padagogische Ziel erfordert zunachst eine
gewisse Beschrankung des Stoffs auf die praktisch wichtigen
Probleme. So wird, urn den Lernenden nicht zu verwirren, bewuBt nur
auf die Streitfragen naher eingegangen, die er- hebliche praktische
Bedeutung haben.
Dieses Lernbuch wendet sich vorwiegend an Studenten der
Wirtschaftswissen- schaften an Universitiiten und Fachhochschulen
sowie an Verwaltungs- und Wirt- schaftsakademien. Diese Studenten
begegnen beim Studium des BUrgerlichen Rechts erstmals einem
umfassenden System von ineinandergreifenden Rechtsnormen.
Erfahrungsgemafi faIlt es ihnen anfangs schwer, die abstrakten
Rechtss tze und vor allem ihr Zusam- menspiel zu begreifen. Die
zahlreichen Lehrbiicher, Kommentare und Orundrisse zum BOB konnen
ihnen bier zun chst wenig helfen; zwar finden sie dort umfas- sende
systematische Darstellungen und konnen sich iiber aile wesentlichen
juristi- schen Probleme unterrichten; den Wert dieser Werke kann
der Student jedoch erst voll nutzen, wenn er die Orundlagen des BOB
begriffen und damit das notwendige Riistzeug in der Hand hat. Die
Verfasser haben bei ihrer jahrelangen Lehrt tigkeit die Erfahrung
gemacht, daB eine den Anfanger ansprechende Einfiihrung in das BOB
nicht in Mnlicher Weise abstrakt sein darf wie das Oesetz selbst;
sie muG vielmehr das praktische Interesse des Studenten anregen.
Als Briicke zur Erkenntnis der abstrakten Rechts- s tze und der
Systematik des BOB muG deshalb der praktische Fall herangezogen
werden. Durch ihn wird das Interesse des Lernenden geweckt und ihm
zugleich eine Oed chtnisstiitze geboten.
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