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Die Generalstaatsanwalte der Westzonen und der spateren
Bundesrepublik Deutschland (einschl. West-Berlins) hielten ab Mitte
1948 aus eigener Initiative Tagungen ab, in denen wichtige Themen
der Strafverfolgung und Strafvollstreckung behandelt wurden. Teil 2
dokumentiert die Tagungen der Generalstaatsanwalte der
Bundesrepublik Deutschland und Westberlins zwischen 1964 und 1973.
Die Niederschriften und die Tagungsreferate vermitteln einen
detaillierten Einblick in die Strafrechts- und
Strafverfolgungspraxis der 60er und beginnenden 70er Jahre des 20.
Jahrhunderts. Themen der Besprechungen waren: Ermittlungen der
Zentralen Stellen Ludwigsburg und Salzgitter sowie gegen
Angehoerige des Reichssicherheitshauptamts, Tatigkeit des
Bundesamtes fur Verfassungsschutz und des
Bundesnachrichtendienstes, Judikatur des Bundesgerichtshofs
(Staatsschutzsachen, StGB und StPO), Strassenverkehrsstrafrecht,
Wirtschaftskriminalitat (Mietwucher; Verteidigungswirtschaft),
Stellung der Staatsanwaltschaft (Personallage,
Weisungsgebundenheit), Verhaltnis der Staatsanwaltschaft zur
Polizei, Ausschreitungen bei Demonstrationen, "anarchistische"
Gewaltverbrechen.
Die Generalstaatsanwalte der Westzonen und der spateren
Bundesrepublik Deutschland (einschl. West-Berlins) hielten ab Mitte
1948 aus eigener Initiative Tagungen ab, in denen wichtige Themen
der Strafverfolgung und Strafvollstreckung behandelt wurden. Die
Niederschriften vermitteln einen detaillierten Einblick in die
Strafverfolgungspraxis der fruhen Bundesrepublik. Themen der
Besprechungen waren: Stellung der Staatsanwaltschaft,
Strassenverkehrsrecht (u.a. Blutproben), "unzuchtige" Schriften,
Staatsschutzdelikte, Probleme der Untersuchungshaft und der
Strafvollstreckung, Praxis der Zentralen Stelle Ludwigsburg und der
Zentralen Erfassungsstelle Salzgitter, Ermittlungen gegen
NS-Richter wegen exzessiver Todesurteile.
Ausgeloest durch die sog. Blutrichterkampagne der DDR ab 1957
beschaftigten sich die Justizminister der Lander und der
Bundesjustizminister sowie die Rechtsausschusse des Bundesrats und
Bundestags mit der Frage, wie mit Richtern und Staatsanwalten zu
verfahren sei, die zwischen 1939 und 1945 an exzessiven
Todesurteilen beteiligt waren. Die mehrjahrige Diskussion fuhrte
nicht, wie vom Rechtsausschuss des Bundesrates vorgeschlagen, zu
einer Grundgesetzanderung, sondern zu 116 DRiG. Nach dieser
Bestimmung konnte ein Richter oder Staatsanwalt, der zwischen dem
1.9.1939 und dem 9.5.1945 in der Strafrechtspflege mitgewirkt hat,
auf seinen Antrag in den Ruhestand versetzt werden. Die Edition
dokumentiert die Diskussionen der Justizminister und
Parlamentsausschusse, die zu 116 DRiG gefuhrt haben, sowie die
weitere Entwicklung bis 1965.
Das Deutsche Richtergesetz von 1961, das zusammen mit den Art. 97,
98 des Grundgesetzes bis heute die Grundlage fur die Stellung der
Richter des Bundes und der Lander bildet, gehoert zu den
umstrittensten Gesetzen der fruhen Bundesrepublik. Umstritten waren
zwischen dem Bundesministerium der Justiz und drei weiteren
Bundesministerien - fur Inneres, Finanzen und Arbeit - sowie
zwischen den Landesjustizministern die Sonderstellung des Richters
als Beamter, die Einbeziehung der Staatsanwalte in das
Richtergesetz, die Richtervertretungen - Richter und Prasidialrat
-, das Dienst- und Disziplinargericht sowie die Frage eines
Rechtsprechungsministeriums und einer besonderen Richterbesoldung.
Diese Edition legt alle massgebenden Entwurfe zum Richtergesetz dar
und dokumentiert die Beratungen des Bundesjustizministeriums mit
den am Richtergesetz interessierten Bundes- und Landerministerien.
Einen wichtigen Teil der Edition bildet die umfassende
Referentendenkschrift des BMJ von 1954 zur Vorbereitung des
Richtergesetzes, in der alle Fragen des Richtergesetzes grundlegend
diskutiert wurden.
Die Edition bringt bisher nicht veroeffentlichte Quellen
(Protokolle und Berichte) zu den Arbeitstagungen des
Reichsjustizministeriums von Ende April bis August 1944. Diese
Tagungen waren neben den Richterbriefen ein "neues Mittel der
Lenkung" und der "allgemeinen Menschenfuhrung" in der
nationalsozialistischen Justiz. Die Tagungen betrafen alle
wichtigen Bereiche der Justiz: die Juristenausbildung, die
Nachwuchskrafte, die Hochverratssenate bei den OLG, die
Sondergerichtsvorsitzenden, die Personalsachbearbeiter des
gehobenen und hoeheren Justizdienstes, die Aufgaben der
Vermundschafts-, Ehescheidungs- und Erbhofrichter, die Kriminologie
sowie die "Wandlungen der Privatrechtsordnung". Die Edition
vermittelt einen umfassenden Einblick in die Zielsetzungen des
Reichsjustizministeriums fur eine nationalsozialistische Justiz.
Die Edition "Nachschlagewerk der Reichsgerichts" bringt in Band 11
die Rechtsprechungsnachweise zu den 1025-1048 ZPO, zu weiteren
Verfahrensgesetzen (Gerichtsverfassungsgesetz,
Arbeitsgerichtsgesetz, Grundbuchordnung, Zwangsversteigerungesetz)
sowie zum Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, zum Konkurs-
und Anfechtungsrecht und zur Rechtsanwaltsordnung.
Der Autor behandelt die Entstehung der Wald- und Forstgesetzgebung
Schleswig-Holsteins seit dem 17./18. Jahrhundert, ausgehend von den
Holz- und Forstordnungen der Herzogtumer Schleswig und Holstein bis
in die Zeit der modernen Waldgesetzgebung des Landes
Schleswig-Holstein. Daneben untersucht er die reichs- bzw.
bundesrechtlichen Entwicklungen auf dem Gebiet des Forstrechts,
insbesondere die Entwurfe zu einem Reichsforstgesetz von 1940 und
1942 sowie die Entstehung des Bundeswaldgesetzes von 1975. Hierfur
hat der Autor unveroeffentlichte Materialien aus Archivbestanden,
parlamentarische Quellen sowie die veroeffentlichte Literatur
ausgewertet. Inhaltliche Schwerpunkte bilden die Regelung des
Waldbetretungsrechts und die Gesetzgebungszustandigkeit von Bund
und Landern auf dem Gebiet der Wald- und Forstgesetzgebung.
Die Edition macht die Entwurfe des Reichsarbeitsministeriums von
1940/41 zu einem Reichsbaugesetz, den Vorentwurf zu einem Deutschen
Baugesetzbuch von 1942 sowie die Entwurfe zu einem Baugesetzbuch
fur Bayern und die Bundesrepublik Deutschland zu einem
Baugesetzbuch sowie die Materialien zum Baulandbeschaffungsgesetz
vom 3.8.1953 zuganglich. Die Vorhaben wurden von Beamten des
Reichsarbeitsministeriums, die vom Bundesbauministerium 1950
ubernommen wurden, sowie der Obersten Baubehoerde Bayerns (Wilhelm
Dittus, Ludwig Wambsganz und Willy Zinkahn) massgeblich
beeinflusst. Bereits in den Beratungen zum
Baulandbeschaffungsgesetz ab Herbst 1950 zeigten sich erhebliche
Interessengegensatze zwischen den Verbanden und den Landern. Auch
im Bundesrat sowie im Rechts- und Verfassungsausschuss sowie im
Wiederaufbauausschuss des Bundestags bestanden hinsichtlich des
Enteignungsrechts erhebliche Meinungsverschiedenheiten. Nach
dreijahrigen Vorarbeiten erging am 3.8.1953 das
Baulandbeschaffungsgesetz, das zu den wichtigsten sozialpolitischen
Gesetzen der fruhen Bundesrepublik gehoert und dessen Regelungen
vom Bundesbaugesetz von 1960 ubernommen wurden. Zum Abschluss
bringt die Edition den Entwurf zu einem Bundesenteignungsgesetz,
das an den Widerstanden der Bundesressorts und der Lander
scheiterte.
Die Arbeit bringt erstmals eine zusammenfassende Darstellung und
Analyse der Entstehung des Atomgesetzes vom 23.12.1959. Zunachst
wird die geschichtliche Entwicklung der Kernenergieforschung und
friedlichen Kernenergienutzung in der Bundesrepublik und in der DDR
aufgezeigt. Anschliessend werden die unterschiedlichen
gesetzgeberischen Vorstellungen ab dem Zeitpunkt der alliierten
Besatzung dargestellt und samtliche seitdem bekannt gewordene
Entwurfe sowie die Beratungen der gesetzgeberischen Gremien zu
einem Atomgesetz analysiert. Berucksichtigt wird auch der
internationale und der verfassungsrechtliche Rahmen fur die
Kernenergienutzung. Die Autorin hat die unveroeffentlichten
parlamentarischen Quellen sowie die veroeffentlichte Literatur zum
Atomgesetz ausgewertet. Abschliessend werden die zahlreichen
AEnderungen des Gesetzes durch die Novellen von 1963 bis 2011 sowie
die Judikatur zum deutschen Atomgesetz behandelt.
Gegenstand der Arbeit ist die erstmalige umfassende Darstellung der
Entstehungsgeschichte des Familiengesetzbuches (FGB) der DDR. Die
Arbeit beginnt mit einer Darstellung des Ehegesetzes von 1938/1946,
behandelt die einzelnen Entwicklungsphasen und endet mit der
Verabschiedung des Gesetzes am 20.12.1965. Dabei wurde jeweils der
entwicklungsgeschichtliche und allgemeinpolitische Hintergrund
mitberucksichtigt. Am Ende jedes Abschnitts wurde ein Vergleich zu
den Entwicklungen des Familienrechts in der Bundesrepublik
Deutschland gezogen. Als wesentliche Quellen dienen die
Originalunterlagen des ehemaligen Ministeriums der Justiz, die im
Bundesarchiv in Berlin-Lichterfelde archiviert sind. Des Weiteren
wurden Unterlagen des Obersten Gerichts, der Abteilung fur Staats-
und Rechtsfragen beim ZK der SED, der Volkskammer, des DFD sowie
des FDGB ausgewertet.
Diese Arbeit behandelt das Oberappellationsgericht der vier freien
Stadte Deutschlands (Hamburg, Lubeck, Bremen und Frankfurt am Main)
von seiner Grundungsphase ab 1806 bis zu seiner Aufloesung im Jahre
1879. Ausgangspunkt sind die ersten Verhandlungen nach der
Aufloesung des Heiligen Roemischen Reiches Deutscher Nation, die 14
Jahre spater mit der Grundung des Oberappellationsgerichts endeten.
In dieser Arbeit wird das Gericht selbst und seine
Erfolgsgeschichte dargestellt und untersucht, inwiefern die
Prasidenten Georg Arnold Heise, Carl Georg von Wachter und Johann
Friedrich Kierulff ihren Beitrag dazu leisten konnten. Eine
entscheidende Rolle fur die Weiterentwicklung des Gerichts spielten
dabei die einzelnen am Oberappellationsgericht tatig gewesenen
Richter, deren Biographien dargestellt werden.
Die Arbeit geht der Frage nach, wie sich der Strafvollzug in
Deutschland zwischen 1870 und 1927 gestaltete. Obwohl eine
reichsrechtliche Regelung nicht zustande kam, erfolgte der
Strafvollzug in den Bundesstaaten bzw. Landern nach einheitlichen
Kriterien entsprechend den vom Bundesrat 1897 und den vom Reichsrat
1923 verabschiedeten "Grundsatzen" fur den Vollzug von
Freiheitsstrafen. In dieser Arbeit wird aufgezeigt, welche
Hindernisse und Schwierigkeiten sich dem Erlass eines
Reichsstrafvollzugsgesetzes entgegenstellten. Die Autorin geht
neben der Entwicklung in Deutschland auch exemplarisch auf die
Umsetzung der "Grundsatze" in Preussen, Bayern und Hamburg ein. Es
wurden dabei auch Aufzeichnungen in den Akten des Reichsjustizamtes
bzw. Reichsjustizministeriums und in den Akten der Landesarchive
der Lander untersucht und ausgewertet.
Das Koenigreich Westphalen (1807-1813) uner Jerome Napoleon und dem
aus Frankreich stammenden bedeutenden Juristen Joseph Jerome Simeon
als Innen- und Justizminister verfugte uber groessere Freiraume bei
der UEbernahme der franzoesischen Gesetzgebung als die unmittelbar
von Frankreich abhangigen Staaten wie das Grossherzogtum Berg.
Diese Eigenstandigkeit zeigt sich vor allem in der UEbernahme des
Code penal von 1810, den die Kasseler Juristen an die deutsche
Gesetzgebungstechnik und die Gegebenheiten Westphalens anpassten.
Mit dem Druck des Code penal war Ende 1813 begonnen worden. Er
konnte jedoch wegen des Zusammenbruchs Westphalens nicht mehr in
Kraft treten. In der Edition wird der Code penal fur Westphalen
erstmals zuganglich gemacht zusammen mit dem Code penal von 1810
und dessen deutscher UEbersetzung.
Die Edition bringt bisher nicht veroeffentlichte Quellen zu der
unter dem Nationalsozialismus 1942/44 geplanten umfassenden
Justizreform. Die Berichte von Mitarbeitern des Amts fur die
Neuordnung der deutschen Gerichtsverfassung uber den Besuch von 13
Oberlandesgerichten geben einen detaillierten Einblick in die
Ansichten der Richterschaft zu den Reformfragen (Richtergesetz,
dreistufige Gerichtsbarkeit). Die Materialien des Amtes fur
Nachwuchsfragen vom Juni/Juli 1944 befassen sich mit allen Fragen
des Nachwuchses fur den hoeheren Justizdienst.
Diese Edition bringt wichtige, bisher nicht edierte Quellen zum
Aktiengesetz von 1884 und erganzt damit die von Peter Hommelhoff
und Werner Schubert 1985 herausgegebene Materialiensammlung zum
Aktiengesetz von 1884. Sie enthalt den bisher nicht gedruckten Teil
des Gutachtens des Reichsoberhandelsgerichts zur
Aktienrechtsreform, den Schriftwechsel des Reichsjustizamts von
1882/83 mit dem Reichsamt des Innern uber die Aktienrechtsreform
sowie die Beratungen uber den Aktienrechtsentwurf von 1883/84 im
Bundesrat und in der IX. Kommission des Reichstags. Die zentralen
Fragen der Aktienrechtsreform waren die Nominalhoehe der Aktien,
die Grundung der Aktiengesellschaft und die Befugnisse des
Aufsichtsrats, des Vorstands sowie der Generalversammlung.
Das Buch enthalt die umfangreichen Protokolle der regelmassigen
Arbeitstagungen, welche zwischen 1935 und 1944 im
Reichsjustizministerium stattfanden und die einen detaillierten
Einblick in die Ziele der nationalsozialistischen Rechtspolitik
geben. Diese Treffen der Reichsjustizminister erfolgten mit den
Prasidenten des Reichsgerichts, des Volksgerichtshofs und der
Oberlandesgerichte sowie mit den Generalstaatsanwalten. Die
Ansprachen und Referate erschliessen umfassend die Arbeitsgebiete
des Reichsjustizministeriums sowie dessen Reformvorhaben. Der
Herausgeber stellt die Minister und Staatssekretare des
Reichsjustizministeriums sowie die zahlreichen zwischen 1933 und
1944 ergangenen Justizgesetze vor, die zum Abbau der
Rechtsstaatlichkeit fuhrten.
Thema des Buches ist die Entwicklung des Seehandelsrechts in
Deutschland, welches seit der Einfuhrung des ADHGB von 1861 lange
Zeit weitgehend unverandert blieb und erst durch die
Seerechtsnovelle 2013 umfassend reformiert wurde. Bereits in den
Jahren 1934 bis 1942 hatte sich der Seerechtsausschuss der Akademie
fur Deutsches Recht eine vergleichbare Aufgabe gesetzt und
Modernisierungsvorschlage entwickelt. Christian Vahl untersucht die
Beratungen und AEnderungsvorschlage des Seerechtsausschusses zu den
Themengebieten des Seefrachtvertrages und des Konnossementsrechts
(Einfuhrung der Haager Regeln) anhand der vollstandig erhaltenen,
kurzlich editierten Beratungsprotokolle sowie erganzender, noch
unveroeffentlichter Dokumente.
The 1944/45 a oeRulings by the Supreme Court of the German Reich on
Criminal Casesa (RGSt) was left unfinished due to the war. This
collection of rulings, supervised by the members of the Supreme
Court and prosecuting attorneys for the Reich up to volume 77, is
now brought to a close with volume RGSt 78 which consists of
rulings and court orders that the individual courts marked as: "a
oeready for print!a .
The 1944/45 a oeRulings by the Supreme Court of the German Reich on
Civil Casesa (RGZ) was left unfinished due to the war. This
collection of rulings, supervised by the members of the Supreme
Court and prosecuting attorneys for the Reich up to volume 172, is
now brought to a close with volume RGZ 173 which consists of
rulings and court orders that the individual courts marked as: a
oeready for print!a .
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