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Die Generalstaatsanwalte der Westzonen und der spateren Bundesrepublik Deutschland (einschl. West-Berlins) hielten ab Mitte 1948 aus eigener Initiative Tagungen ab, in denen wichtige Themen der Strafverfolgung und Strafvollstreckung behandelt wurden. Teil 2 dokumentiert die Tagungen der Generalstaatsanwalte der Bundesrepublik Deutschland und Westberlins zwischen 1964 und 1973. Die Niederschriften und die Tagungsreferate vermitteln einen detaillierten Einblick in die Strafrechts- und Strafverfolgungspraxis der 60er und beginnenden 70er Jahre des 20. Jahrhunderts. Themen der Besprechungen waren: Ermittlungen der Zentralen Stellen Ludwigsburg und Salzgitter sowie gegen Angehoerige des Reichssicherheitshauptamts, Tatigkeit des Bundesamtes fur Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes, Judikatur des Bundesgerichtshofs (Staatsschutzsachen, StGB und StPO), Strassenverkehrsstrafrecht, Wirtschaftskriminalitat (Mietwucher; Verteidigungswirtschaft), Stellung der Staatsanwaltschaft (Personallage, Weisungsgebundenheit), Verhaltnis der Staatsanwaltschaft zur Polizei, Ausschreitungen bei Demonstrationen, "anarchistische" Gewaltverbrechen.
Die Generalstaatsanwalte der Westzonen und der spateren Bundesrepublik Deutschland (einschl. West-Berlins) hielten ab Mitte 1948 aus eigener Initiative Tagungen ab, in denen wichtige Themen der Strafverfolgung und Strafvollstreckung behandelt wurden. Die Niederschriften vermitteln einen detaillierten Einblick in die Strafverfolgungspraxis der fruhen Bundesrepublik. Themen der Besprechungen waren: Stellung der Staatsanwaltschaft, Strassenverkehrsrecht (u.a. Blutproben), "unzuchtige" Schriften, Staatsschutzdelikte, Probleme der Untersuchungshaft und der Strafvollstreckung, Praxis der Zentralen Stelle Ludwigsburg und der Zentralen Erfassungsstelle Salzgitter, Ermittlungen gegen NS-Richter wegen exzessiver Todesurteile.
Ausgeloest durch die sog. Blutrichterkampagne der DDR ab 1957 beschaftigten sich die Justizminister der Lander und der Bundesjustizminister sowie die Rechtsausschusse des Bundesrats und Bundestags mit der Frage, wie mit Richtern und Staatsanwalten zu verfahren sei, die zwischen 1939 und 1945 an exzessiven Todesurteilen beteiligt waren. Die mehrjahrige Diskussion fuhrte nicht, wie vom Rechtsausschuss des Bundesrates vorgeschlagen, zu einer Grundgesetzanderung, sondern zu 116 DRiG. Nach dieser Bestimmung konnte ein Richter oder Staatsanwalt, der zwischen dem 1.9.1939 und dem 9.5.1945 in der Strafrechtspflege mitgewirkt hat, auf seinen Antrag in den Ruhestand versetzt werden. Die Edition dokumentiert die Diskussionen der Justizminister und Parlamentsausschusse, die zu 116 DRiG gefuhrt haben, sowie die weitere Entwicklung bis 1965.
Das Deutsche Richtergesetz von 1961, das zusammen mit den Art. 97, 98 des Grundgesetzes bis heute die Grundlage fur die Stellung der Richter des Bundes und der Lander bildet, gehoert zu den umstrittensten Gesetzen der fruhen Bundesrepublik. Umstritten waren zwischen dem Bundesministerium der Justiz und drei weiteren Bundesministerien - fur Inneres, Finanzen und Arbeit - sowie zwischen den Landesjustizministern die Sonderstellung des Richters als Beamter, die Einbeziehung der Staatsanwalte in das Richtergesetz, die Richtervertretungen - Richter und Prasidialrat -, das Dienst- und Disziplinargericht sowie die Frage eines Rechtsprechungsministeriums und einer besonderen Richterbesoldung. Diese Edition legt alle massgebenden Entwurfe zum Richtergesetz dar und dokumentiert die Beratungen des Bundesjustizministeriums mit den am Richtergesetz interessierten Bundes- und Landerministerien. Einen wichtigen Teil der Edition bildet die umfassende Referentendenkschrift des BMJ von 1954 zur Vorbereitung des Richtergesetzes, in der alle Fragen des Richtergesetzes grundlegend diskutiert wurden.
Die Edition bringt bisher nicht veroeffentlichte Quellen (Protokolle und Berichte) zu den Arbeitstagungen des Reichsjustizministeriums von Ende April bis August 1944. Diese Tagungen waren neben den Richterbriefen ein "neues Mittel der Lenkung" und der "allgemeinen Menschenfuhrung" in der nationalsozialistischen Justiz. Die Tagungen betrafen alle wichtigen Bereiche der Justiz: die Juristenausbildung, die Nachwuchskrafte, die Hochverratssenate bei den OLG, die Sondergerichtsvorsitzenden, die Personalsachbearbeiter des gehobenen und hoeheren Justizdienstes, die Aufgaben der Vermundschafts-, Ehescheidungs- und Erbhofrichter, die Kriminologie sowie die "Wandlungen der Privatrechtsordnung". Die Edition vermittelt einen umfassenden Einblick in die Zielsetzungen des Reichsjustizministeriums fur eine nationalsozialistische Justiz.
Die Edition "Nachschlagewerk der Reichsgerichts" bringt in Band 11 die Rechtsprechungsnachweise zu den 1025-1048 ZPO, zu weiteren Verfahrensgesetzen (Gerichtsverfassungsgesetz, Arbeitsgerichtsgesetz, Grundbuchordnung, Zwangsversteigerungesetz) sowie zum Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, zum Konkurs- und Anfechtungsrecht und zur Rechtsanwaltsordnung.
Der Autor behandelt die Entstehung der Wald- und Forstgesetzgebung Schleswig-Holsteins seit dem 17./18. Jahrhundert, ausgehend von den Holz- und Forstordnungen der Herzogtumer Schleswig und Holstein bis in die Zeit der modernen Waldgesetzgebung des Landes Schleswig-Holstein. Daneben untersucht er die reichs- bzw. bundesrechtlichen Entwicklungen auf dem Gebiet des Forstrechts, insbesondere die Entwurfe zu einem Reichsforstgesetz von 1940 und 1942 sowie die Entstehung des Bundeswaldgesetzes von 1975. Hierfur hat der Autor unveroeffentlichte Materialien aus Archivbestanden, parlamentarische Quellen sowie die veroeffentlichte Literatur ausgewertet. Inhaltliche Schwerpunkte bilden die Regelung des Waldbetretungsrechts und die Gesetzgebungszustandigkeit von Bund und Landern auf dem Gebiet der Wald- und Forstgesetzgebung. Die Edition macht die Entwurfe des Reichsarbeitsministeriums von 1940/41 zu einem Reichsbaugesetz, den Vorentwurf zu einem Deutschen Baugesetzbuch von 1942 sowie die Entwurfe zu einem Baugesetzbuch fur Bayern und die Bundesrepublik Deutschland zu einem Baugesetzbuch sowie die Materialien zum Baulandbeschaffungsgesetz vom 3.8.1953 zuganglich. Die Vorhaben wurden von Beamten des Reichsarbeitsministeriums, die vom Bundesbauministerium 1950 ubernommen wurden, sowie der Obersten Baubehoerde Bayerns (Wilhelm Dittus, Ludwig Wambsganz und Willy Zinkahn) massgeblich beeinflusst. Bereits in den Beratungen zum Baulandbeschaffungsgesetz ab Herbst 1950 zeigten sich erhebliche Interessengegensatze zwischen den Verbanden und den Landern. Auch im Bundesrat sowie im Rechts- und Verfassungsausschuss sowie im Wiederaufbauausschuss des Bundestags bestanden hinsichtlich des Enteignungsrechts erhebliche Meinungsverschiedenheiten. Nach dreijahrigen Vorarbeiten erging am 3.8.1953 das Baulandbeschaffungsgesetz, das zu den wichtigsten sozialpolitischen Gesetzen der fruhen Bundesrepublik gehoert und dessen Regelungen vom Bundesbaugesetz von 1960 ubernommen wurden. Zum Abschluss bringt die Edition den Entwurf zu einem Bundesenteignungsgesetz, das an den Widerstanden der Bundesressorts und der Lander scheiterte.
Die Arbeit bringt erstmals eine zusammenfassende Darstellung und Analyse der Entstehung des Atomgesetzes vom 23.12.1959. Zunachst wird die geschichtliche Entwicklung der Kernenergieforschung und friedlichen Kernenergienutzung in der Bundesrepublik und in der DDR aufgezeigt. Anschliessend werden die unterschiedlichen gesetzgeberischen Vorstellungen ab dem Zeitpunkt der alliierten Besatzung dargestellt und samtliche seitdem bekannt gewordene Entwurfe sowie die Beratungen der gesetzgeberischen Gremien zu einem Atomgesetz analysiert. Berucksichtigt wird auch der internationale und der verfassungsrechtliche Rahmen fur die Kernenergienutzung. Die Autorin hat die unveroeffentlichten parlamentarischen Quellen sowie die veroeffentlichte Literatur zum Atomgesetz ausgewertet. Abschliessend werden die zahlreichen AEnderungen des Gesetzes durch die Novellen von 1963 bis 2011 sowie die Judikatur zum deutschen Atomgesetz behandelt.
Gegenstand der Arbeit ist die erstmalige umfassende Darstellung der Entstehungsgeschichte des Familiengesetzbuches (FGB) der DDR. Die Arbeit beginnt mit einer Darstellung des Ehegesetzes von 1938/1946, behandelt die einzelnen Entwicklungsphasen und endet mit der Verabschiedung des Gesetzes am 20.12.1965. Dabei wurde jeweils der entwicklungsgeschichtliche und allgemeinpolitische Hintergrund mitberucksichtigt. Am Ende jedes Abschnitts wurde ein Vergleich zu den Entwicklungen des Familienrechts in der Bundesrepublik Deutschland gezogen. Als wesentliche Quellen dienen die Originalunterlagen des ehemaligen Ministeriums der Justiz, die im Bundesarchiv in Berlin-Lichterfelde archiviert sind. Des Weiteren wurden Unterlagen des Obersten Gerichts, der Abteilung fur Staats- und Rechtsfragen beim ZK der SED, der Volkskammer, des DFD sowie des FDGB ausgewertet.
Diese Arbeit behandelt das Oberappellationsgericht der vier freien Stadte Deutschlands (Hamburg, Lubeck, Bremen und Frankfurt am Main) von seiner Grundungsphase ab 1806 bis zu seiner Aufloesung im Jahre 1879. Ausgangspunkt sind die ersten Verhandlungen nach der Aufloesung des Heiligen Roemischen Reiches Deutscher Nation, die 14 Jahre spater mit der Grundung des Oberappellationsgerichts endeten. In dieser Arbeit wird das Gericht selbst und seine Erfolgsgeschichte dargestellt und untersucht, inwiefern die Prasidenten Georg Arnold Heise, Carl Georg von Wachter und Johann Friedrich Kierulff ihren Beitrag dazu leisten konnten. Eine entscheidende Rolle fur die Weiterentwicklung des Gerichts spielten dabei die einzelnen am Oberappellationsgericht tatig gewesenen Richter, deren Biographien dargestellt werden.
Die Arbeit geht der Frage nach, wie sich der Strafvollzug in Deutschland zwischen 1870 und 1927 gestaltete. Obwohl eine reichsrechtliche Regelung nicht zustande kam, erfolgte der Strafvollzug in den Bundesstaaten bzw. Landern nach einheitlichen Kriterien entsprechend den vom Bundesrat 1897 und den vom Reichsrat 1923 verabschiedeten "Grundsatzen" fur den Vollzug von Freiheitsstrafen. In dieser Arbeit wird aufgezeigt, welche Hindernisse und Schwierigkeiten sich dem Erlass eines Reichsstrafvollzugsgesetzes entgegenstellten. Die Autorin geht neben der Entwicklung in Deutschland auch exemplarisch auf die Umsetzung der "Grundsatze" in Preussen, Bayern und Hamburg ein. Es wurden dabei auch Aufzeichnungen in den Akten des Reichsjustizamtes bzw. Reichsjustizministeriums und in den Akten der Landesarchive der Lander untersucht und ausgewertet.
Das Koenigreich Westphalen (1807-1813) uner Jerome Napoleon und dem aus Frankreich stammenden bedeutenden Juristen Joseph Jerome Simeon als Innen- und Justizminister verfugte uber groessere Freiraume bei der UEbernahme der franzoesischen Gesetzgebung als die unmittelbar von Frankreich abhangigen Staaten wie das Grossherzogtum Berg. Diese Eigenstandigkeit zeigt sich vor allem in der UEbernahme des Code penal von 1810, den die Kasseler Juristen an die deutsche Gesetzgebungstechnik und die Gegebenheiten Westphalens anpassten. Mit dem Druck des Code penal war Ende 1813 begonnen worden. Er konnte jedoch wegen des Zusammenbruchs Westphalens nicht mehr in Kraft treten. In der Edition wird der Code penal fur Westphalen erstmals zuganglich gemacht zusammen mit dem Code penal von 1810 und dessen deutscher UEbersetzung.
Die Edition bringt bisher nicht veroeffentlichte Quellen zu der unter dem Nationalsozialismus 1942/44 geplanten umfassenden Justizreform. Die Berichte von Mitarbeitern des Amts fur die Neuordnung der deutschen Gerichtsverfassung uber den Besuch von 13 Oberlandesgerichten geben einen detaillierten Einblick in die Ansichten der Richterschaft zu den Reformfragen (Richtergesetz, dreistufige Gerichtsbarkeit). Die Materialien des Amtes fur Nachwuchsfragen vom Juni/Juli 1944 befassen sich mit allen Fragen des Nachwuchses fur den hoeheren Justizdienst.
Diese Edition bringt wichtige, bisher nicht edierte Quellen zum Aktiengesetz von 1884 und erganzt damit die von Peter Hommelhoff und Werner Schubert 1985 herausgegebene Materialiensammlung zum Aktiengesetz von 1884. Sie enthalt den bisher nicht gedruckten Teil des Gutachtens des Reichsoberhandelsgerichts zur Aktienrechtsreform, den Schriftwechsel des Reichsjustizamts von 1882/83 mit dem Reichsamt des Innern uber die Aktienrechtsreform sowie die Beratungen uber den Aktienrechtsentwurf von 1883/84 im Bundesrat und in der IX. Kommission des Reichstags. Die zentralen Fragen der Aktienrechtsreform waren die Nominalhoehe der Aktien, die Grundung der Aktiengesellschaft und die Befugnisse des Aufsichtsrats, des Vorstands sowie der Generalversammlung.
Das Buch enthalt die umfangreichen Protokolle der regelmassigen Arbeitstagungen, welche zwischen 1935 und 1944 im Reichsjustizministerium stattfanden und die einen detaillierten Einblick in die Ziele der nationalsozialistischen Rechtspolitik geben. Diese Treffen der Reichsjustizminister erfolgten mit den Prasidenten des Reichsgerichts, des Volksgerichtshofs und der Oberlandesgerichte sowie mit den Generalstaatsanwalten. Die Ansprachen und Referate erschliessen umfassend die Arbeitsgebiete des Reichsjustizministeriums sowie dessen Reformvorhaben. Der Herausgeber stellt die Minister und Staatssekretare des Reichsjustizministeriums sowie die zahlreichen zwischen 1933 und 1944 ergangenen Justizgesetze vor, die zum Abbau der Rechtsstaatlichkeit fuhrten.
Thema des Buches ist die Entwicklung des Seehandelsrechts in Deutschland, welches seit der Einfuhrung des ADHGB von 1861 lange Zeit weitgehend unverandert blieb und erst durch die Seerechtsnovelle 2013 umfassend reformiert wurde. Bereits in den Jahren 1934 bis 1942 hatte sich der Seerechtsausschuss der Akademie fur Deutsches Recht eine vergleichbare Aufgabe gesetzt und Modernisierungsvorschlage entwickelt. Christian Vahl untersucht die Beratungen und AEnderungsvorschlage des Seerechtsausschusses zu den Themengebieten des Seefrachtvertrages und des Konnossementsrechts (Einfuhrung der Haager Regeln) anhand der vollstandig erhaltenen, kurzlich editierten Beratungsprotokolle sowie erganzender, noch unveroeffentlichter Dokumente.
The 1944/45 a oeRulings by the Supreme Court of the German Reich on Criminal Casesa (RGSt) was left unfinished due to the war. This collection of rulings, supervised by the members of the Supreme Court and prosecuting attorneys for the Reich up to volume 77, is now brought to a close with volume RGSt 78 which consists of rulings and court orders that the individual courts marked as: "a oeready for print!a .
The 1944/45 a oeRulings by the Supreme Court of the German Reich on Civil Casesa (RGZ) was left unfinished due to the war. This collection of rulings, supervised by the members of the Supreme Court and prosecuting attorneys for the Reich up to volume 172, is now brought to a close with volume RGZ 173 which consists of rulings and court orders that the individual courts marked as: a oeready for print!a . |
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