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Das Buch befasst sich mit dem Grundsatz der persoenlichen arztlichen Leistungspflicht, dessen Beachtung Voraussetzung fur die Liquidationsfahigkeit ambulanter arztlicher Leistungen ist. Anhand der einschlagigen gesetzlichen Bestimmungen und der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts wird die Ausgestaltung dieses Grundsatzes herausgearbeitet. Dabei wird besonderes Gewicht auf die Moeglichkeit des Einsatzes nichtarztlicher Hilfspersonen im Rahmen der ambulanten arztlichen Leistungserbringung gelegt, z. B. im Hinblick auf den einsatzfahigen Personenkreis, Umfang ihrer Tatigkeiten, Anforderungen an die Mitwirkung des Arztes bei der Ausfuhrung dieser Tatigkeiten durch nichtarztliches Hilfspersonal. Die Auswirkungen der gefundenen Ergebnisse werden bei besonderen Formen der arztlichen Leistungserbringung (z. B. Erbringung ambulanter Behandlungsmassnahmen im Krankenhaus; Leistungserbringung in Gemeinschaftseinrichtungen von AErzten) untersucht. Schliesslich wird die Haftung des Arztes fur nichtarztliche Hilfspersonen aus zivilrechtlicher Sicht (Behandlungsvertrag und unerlaubte Handlung) dargestellt. Mit diesem Buch werden dem Arzt und den Kostentragern konkrete Anhaltspunkte fur die Liquidationsfahigkeit arztlicher Leistungen an die Hand gegeben.
Der Minister fur Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein/Westfalen hat das For- schungsvorhaben zum Thema "Landespersonalver- tretungsgesetze und Bundespersonalvertretungs- gesetz unter Aspekten der Mitbestimmung und Mitwirkung in den Krankenhausern Nordrhein- Westfalens" gef6rdert. Gegenstand des Forschungsberichts ist die Frage, ob die Anwendung der geltenden personalvertre- tungsrechtlichen Vorschriften in der Praxis der Krankenhauser zu besonderen Schwierigkeiten fuhrt. Ferner wird geprlift, ob gegebenenfalls auftretende Probleme durch gesetzgeberische MaBnahmen ge16st werden k6nnen. Nicht behandelt werden folgende Problemkreise: - private Krankenhauser - kirchliche Krankenhauser - Krankenhausgesetze der Lander - mit Hochschulgesetzen zusammenhangende Fragen - sozialwissenschaftliche und volkswirtschaftliche Aspekte. - IV - Die Untersuchung ist im Jahre 1978 wahrend meiner Zugehorigkeit zum Direktorium des Instituts fur Sozialrecht der Ruhr-Universitat Bochum begonnen und nach meiner Berufung an die Universitat Bayreuth von mir weiterhin wissenschaftlich betreut worden. Rechtsprechung und Literatur sind bis Anfang 1980 ausgewertet worden. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Instituts fur die geleistete Arbeit. Der deutschen Krankenhausgesellschaft und den im Bericht genannten Krankenhausern danke ich fur die UnterstUtzung.
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