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Der Steuerfachmann kommt mit dem Steuerstrafrecht dann in Beruhrung, wenn davon steuerrechtliche Massnahmen abhangen. Das gilt etwa fur die verlangerte Festsetzungfrist bei leichtfertiger oder vorsatzlicher Steuerverkurzung, fur die Anderung von Steuerbescheiden nach Aussenprufung und die Festsetzung von Hinterziehungszinsen. Auch die strafbefreiende Selbstanzeige gehort zur Praxis des Beraters. Ihre Voraussetzungen und Modalitaten (mit Muster) bilden den Schwerpunkt neben dem Verhalten des steuerlichen Beraters im Ermittlungsverfahren gegen seinen Mandanten - insbesondere bei Durchsuchungen in der eigenen Kanzlei. Eingeschlossen sind auch die Rechte und Pflichten bei einer Verteidigung des Mandanten. Insgesamt bietet das Buch eine umfassende Hilfestellung bei der Bearbeitung steuerstrafrechtlicher Fragen."
Der Steuerfachmann kommt mit dem Steuerstrafrecht dann in Beruhrung, wenn davon steuerrechtliche Massnahmen abhangen. Das gilt etwa fur die verlangerte Festsetzungfrist bei leichtfertiger oder vorsatzlicher Steuerverkurzung, fur die AEnderung von Steuerbescheiden nach Aussenprufung und die Festsetzung von Hinterziehungszinsen. Auch die strafbefreiende Selbstanzeige gehoert zur Praxis des Beraters. Ihre Voraussetzungen und Modalitaten (mit Muster) bilden den Schwerpunkt neben dem Verhalten des steuerlichen Beraters im Ermittlungsverfahren gegen seinen Mandanten - insbesondere bei Durchsuchungen in der eigenen Kanzlei. Eingeschlossen sind auch die Rechte und Pflichten bei einer Verteidigung des Mandanten. Insgesamt bietet das Buch eine umfassende Hilfestellung bei der Bearbeitung steuerstrafrechtlicher Fragen.
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